Geflohen vor dem Bürgerkrieg: Auch im Zollernalbkreis sollen zusätzliche Plätze in Sammelunterkünften entstehen. Foto: Pförtner Foto: Schwarzwälder-Bote

Asylbewerber: Mit Wegfall des Lea-Privilegs muss der Kreis die Unterbringungskapazitäten weiter ausbauen

234 Plätze gibt es im Zollernalbkreis in den zehn Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge. Aktuell sind dort 155 Menschen untergebracht – eine Auslastung von rund 66 Prozent. Das könnte sich ab 2018 mit Wegfall des Lea-Privilegs ändern.

Zollernalbkreis. Wie mehrfach berichtet, muss der Zollernalbkreis, solange die Landeserstaufnahmestelle (Lea) in Meßstetten betrieben wird, keine Flüchtlinge aufnehmen. Darüber, wie es danach weitergehen könnte, informiert das Rechts- und Ordnungsamt des Landkreises in der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses des Kreistags (Montag, 24. April, 17 Uhr, Landratsamt).

Trotz des Lea-Privilegs hat der Zollernalbkreis freiwillig Flüchtlinge aufgenommen und sich ein gewisses "Polster" geschaffen – allein in diesem Jahr waren es 22 Personen. Was die künftige Entwicklung angeht, gibt es keine halbwegs verlässliche Prognose. Tatsache ist, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Baden-Württemberg gekommen sind, von fast 100 000 im Jahr 2015 auf 33 000 im Jahr 2016 zurückgegangen ist. Sollte es bei dieser Quote bleiben, würde das bedeuten, dass der Landkreis monatlich 40 bis 50 Personen aufnehmen muss.

Aufs Jahr hochgerechnet, bedeutet das zwischen 520 und 600 Personen. Demnach müssten die Unterbringungskapazitäten ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang schlägt die Kreisverwaltung das Grundstück in der Runkellenstraße 9 in Hechingen vor. Am Standort des früheren Aviona-Gebäudes, das mittlerweile abgerissen worden ist, sollen 60 bis 80 Plätze für die Flüchtlingsunterbringung geschaffen werden – zusätzlich zu den bereits bestehenden Unterkünften in Albstadt, Balingen, Bitz, Hechingen, Meßstetten, Ratshausen und Isingen.

Die vorläufige Unterbringung in den Sammelunterkünften endet mit der Unanfechtbarkeit des Asylantrags, Erteilung eines Aufenthaltstitels oder spätestens nach 24 Monaten. Danach erfolgt die sogenannte Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden. Im vergangenen Jahr kamen im Zollernalbkreis 92 Personen in eine Anschlussunterbringung, 29 abgelehnte Asylbewerber sind freiwillig in ihre Heimatländer zurückgegangen. In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind 18 Personen freiwillig ausgereist.

Für jeden Erstantragsteller, der vom Landkreis aufgenommen wird, gibt es einen einmaligen Pauschalbetrag vom Land. Im vergangenen Jahr betrug er 13 972 Euro, ab diesem Jahr erhöht sich der Betrag jährlich um 1,5 Prozent. In diesem Jahr zahlt das Land für jeden Erstantragsteller 14 182 Euro.

Die Verteilung von Ausländern mit Bleibeperspektive erfolgt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe; dabei wird das Lea-Privileg nicht berücksichtigt. Im Zollernalbkreis sind bisher zwölf anerkannte Flüchtlinge aufgenommen worden.