Die Eyach-Arkaden: Kommen sie wie geplant? Foto: Maier

Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat zentzrale Rolle, wann und wie das Großprojekt kommt.

Balingen -  Kommen die Eyach-Arkaden, oder kommen sie nicht? Werden sie so gebaut wie geplant, oder müssen die Investoren, insbesondere die Activ-Group, neu ansetzen? Und wann kommen sie? Eine entscheidende Rolle für all diese Fragen haben die Richter des Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH).

Ihnen liegt seit Anfang August die Beschwerde von Peter Burghard betreffend die Baugenehmigung für das Großprojekt in Balingen vor. Burghard will damit erreichen, dass die Arkaden so lange nicht gebaut werden, bis über seine Klage gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) entschieden ist. Auf Anfrage unserer Zeitung sagte Karsten Harms, der Vorsitzende Richter am VGH, gestern, dass dessen 8. Senat bis spätestens Ende Januar über die Beschwerde entscheiden werde.

Diese Info ist deshalb von besonderem Interesse, weil die Investorengemeinschaft bei der Stadt eine Fristverlängerung für die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag betreffend das Strasser-Areal um ein halbes Jahr beantragt hat; der Gemeinderat entscheidet nächste Woche darüber (wir berichteten). Ein halbes Jahr hätte die Activ-Group damit Zeit gewonnen, die Chancen des Projekts neu auszuloten und insbesondere die Verträge mit den gewerblichen Mietern neu zu sortieren. Mit der Entscheidung aus Mannheim haben sie, egal wie sie ausfällt, zudem eine recht verlässliche Planungsperspektive.

Nach den Entscheidungen des Regierungspräsidiums Tübingen und einer ersten Entscheidung des VG Sigmaringen haben die Investoren grundsätzlich das Recht zu bauen. Wenn sie es wahrnehmen, tun sie es indes mit dem Risiko und im Wissen, dass die nächsthöhere Instanz die Entscheidungen kassieren könnte. Deshalb tun sie es nicht – die Frage ist, wie groß die Rechtssicherheit sein muss, damit sie anfangen.

Genau dabei kommt den Richtern am VGH Mannheim eine richtungsweisende Bedeutung zu. Beurteilt der 8. Senat die Baugenehmigung für die Eyach-Arkaden für rechtens und sagen sie, dass, salopp formuliert, gebaut werden kann, obwohl eine Klage anhängig ist, dann kommt dieser Entscheidung eine große und möglicherweise beschleunigende Bedeutung auch für das Klageverfahren am VG Sigmaringen zu.

Mit anderen Worten: Geben die Mannheimer Richter der Baugenehmigung grünes Licht, dann wäre das wohl genügend Rechtssicherheit, die die Activ-Group und die Wohnbaugenossenschaft benötigen, um mit dem Bau zu beginnen. Dann würden Fakten geschaffen, die anschließend nur schwerlich wieder rückgängig gemacht werden könnten.

Die Beschwerde Burghards, der in der Straße Im Roßnägele und damit direkt neben dem geplanten Arkaden-Bau wohnt, und seine Klage gegen die Baugenehmigung, sind der Grund dafür, dass die Activ-Group und die Balinger Wohnbaugenossenschaft den Bau zeitlich nicht wie vorgesehen angehen können – mit drastischen Folgen: Weil nicht gebaut wird, wie geplant, kann auch nicht bezogen werden, wie geplant – das schreckt potenzielle Gewerbemieter wie private Wohnungskäufer gleichermaßen ab.

Genau das ist die Trumpfkarte Burghards, der die Eyach-Arkaden erklärtermaßen in ihrer vorgesehenen Form verhindern will: Dass am Ende alle abspringen, keiner mehr dort einziehen will und das Vorhaben deshalb platzt.