Verhandlung: Eine Schlägerei in einer Balinger Großraumdiskothek landet jetzt vor dem Amtsgericht

Balingen. Weil er seinem Kontrahenten in einer Balinger Diskothek eine blutige Nase verpasst hat, ist ein 24-Jähriger am Dienstag vom Amtsgericht Balingen zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro verurteilt worden.

Es war der 28. April 2019, Samstagnacht, als ein 24-jähriger Elektroniker zusammen mit seiner Schwester und ein paar Kumpels in einer Balinger Großraum-Diskothek feierten. Beim Tanzen fühlte sich die Schwester des Angeklagten von einem 24-jährigen, alkoholisierten Mann bedrängt.

Als ihr Bruder versuchte, sie aus der Situation herauszuholen, wurde er von dem anderen Mann weggestoßen. Einer aus der Gruppe stieß daraufhin den 24-jährigen Mann zu Boden, woraufhin dieser sich verzog. Damit schien die Situation erledigt.

Eine halbe Stunde später, die Gruppe hatte es sich mittlerweile in einer Ecke gemütlich gemacht, tauchte der mittlerweile noch stärker alkoholisiert wirkende Mann plötzlich auf und fing an herumzuschreien und denjenigen aus der Gruppe, der ihn zu Boden gestoßen hatte, zu beleidigen. Die Frau, die er zuvor auf der Tanzfläche belästigt hatte, versuchte ihn wegzuziehen und die Lage zu beruhigen. Daraufhin stieß sie der Mann weg.

"Da hat’s bei mir die Sicherung raus", berichtete der Bruder der Frau am Dienstag vor Gericht. Er ging daraufhin auf den Aggressor los, sei aber von einem Freund festgehalten worden. Er habe dabei "etwas herumgefuchtelt" und möglicherweise den Mann getroffen.

Das ließ die Richterin so nicht stehen und bohrte nach. Jetzt räumte der Mann ein, seinem Kontrahenten ein paar gezielte Faustschläge gegen den Kopf und den Oberkörper versetzt zu haben. Der Getroffene erlitt dabei eine Nasen- und eine Schulterprellung. Schließlich tauchte der Sicherheitsdienst der Diskothek auf und setzte die beiden Streithähne an die frische Luft.

Drei Monate später erstattete der Geschädigte bei der Polizei Anzeige. Zu zweit hätten der Angeklagte und sein Kumpel auf ihn eingeschlagen, weshalb sich nun zwei Männer auf der Anklagebank verantworten mussten. Er leide noch immer unter den Folgen der Schläge und sei beim Atmen beeinträchtigt.

Im Zeugenstand konnte sich das Opfer jedoch nur noch vage an jene Nacht erinnern. Ja, er sei geschlagen worden, aber er wisse nicht von wem und warum. Er habe erst eine gewisse Zeit nach der Tat erfahren, wer die beiden Männer sind. Da er nicht wisse, wer ihn geschlagen hat, habe er Anzeige gegen beide erstattet.

Doch genau dies sei der springende Punkt, ermahnte ihn die Staatsanwältin. Denn wenn ihn nur einer der beiden Angeklagten geschlagen habe, belaufe sich das Strafmaß auf eine Geldstrafe. Hätten sie ihn jedoch gemeinschaftlich verprügelt, sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten vor.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten, der sich im Laufe des Prozesses bei seinem Opfer entschuldigt hatte, zu einer Geldstrafe von 4200 Euro. Sie berücksichtigte, dass der 24-Jährige nicht vorbestraft ist und in geregelten Verhältnissen lebt.

Sie machte jedoch auch klar: "Wenn man in einer Gruppe gegen einen einzelnen stark alkoholisierten Mann steht, dann kann man das Problem auch anders lösen." Der Verurteilte zeigte sich reumütig; "Ich bin hier zum ersten Mal vor Gericht und hoffentlich zum letzen Mal", sagte er in seinem Schlusswort. Sein mitangeklagter Freund wurde freigesprochen.