Ein 33-jähriger Angeklagter glaubt an das Wort eines "guten Freundes" und begeht Hehlerei.
Balingen/Hechingen - Weil er in seine ehemalige Auto-Werkstatt in Balingen eingebrochen und Materialien im Wert von 30 000 Euro gestohlen haben soll, stand ein 33-Jähriger Kfz-Meister gestern vor dem Hechinger Landgericht. Doch es kam alles anders – nach einer knapp sechsstündigen Verhandlung wurde der Angeklagte nicht wegen Einbruchs, sondern wegen Hehlerei zu einer Strafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Was war geschehen?
Mitte September 2008 hatten unbekannte Täter ein AU-Gerät, ein Reifenmontiergerät und etliche Ölfilter und Bremsbeläge aus einer Balinger Werkstatt, in der der Angeklagte einen Monat zuvor noch als Filialleiter gearbeitet hatte, gestohlen. Lange Zeit konnte der Fall nicht aufgeklärt werden, bis der 33-Jährige sieben Monate später einen Fehler beging.
Gerade von einem schweren Betriebsunfall genesen, in dessen Folge er vorübergehend gelähmt war und bis heute einen Sprachfehler hat, übernahm er im April 2009 im Kreis Freudenstadt den Betrieb seines zwei Jahre jüngeren Bruders, der gestern mitangeklagt war. In diesem Zeitraum sei ein "guter Freund" und ehemaliger Arbeitskollege aus der Balinger Zeit auf ihn zugekommen, der ihm zur Selbstständigkeit gratuliert habe: "Und dann hat er mich gefragt, ob er mir etwas Gutes tun könne." In der Balinger Firma sei gerade ein altes AU-Gerät gegen ein neues ausgetauscht worden. Das alte könne er ihm zusammen mit weiteren Materialien preisgünstig anbieten.
"Wehe, du gehst auf den Deal ein"
Da der 33-Jährige seinem Freund vertraut habe und ein AU-Gerät "gut gebrauchen" konnte, habe er geglaubt, dass alles in Ordnung sei. Sein jüngerer Bruder aber habe die Gefahr gewittert, wie dieser gestern vor Gericht aussagte. Schließlich hatte der Freund dem Hauptangeklagten keine Rechnung angeboten: "Wehe, du gehst auf den Deal ein", habe der 31-Jährige auf seinen Bruder eingeredet.
Doch die Versuchung war offenbar zu groß. Als der 33-Jährige das AU-Gerät in den folgenden Tagen freischalten lassen wollte, sei ihm die dafür zuständige Firma "blöd gekommen". Woher haben Sie das Gerät?, hätten die Mitarbeiter wissen wollen. Am nächsten Tag sei dann die Polizei vor der Betriebs-Tür gestanden – es handelte sich um das gestohlene Gerät.
Für Polizei und Staatsanwaltschaft habe es daher nahe gelegen, dass der 33-Jährige an dem Einbruch beteiligt gewesen sei. Diesen Vorwurf konnte die Staatsanwaltschaft dem Kfz-Meister gestern allerdings nicht nachweisen.
Der 33-Jährige gab hingegen zu, sich – ohne es beabsichtigt zu haben – der Hehlerei strafbar gemacht zu haben. Die Staatsanwältin erhob entsprechend eine Nachtragsanklage: Hehlerei lautete nun der Vorwurf, nicht mehr schwerer Diebstahl. Für dieses Vergehen wurde er schließlich zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Sein 31-jähriger Bruder war mitangeklagt, weil er den Betrieb offiziell bis zum 31. März 2009 geführt hatte – da habe die Staatsanwaltschaft davon ausgehen müssen, dass er in die Vorgänge im Betrieb involviert gewesen sei, hieß es. Der 31-Jährige konnte den Vorwurf widerlegen – im besagten Zeitraum weilte er nachweisbar im Urlaub.
Die Ermittler werden nun zu klären haben, welche Rolle der Freund des Angeklagten in dem Fall gespielt hat.