Nach wie vor ziehen die Geschäfte in der Balinger Innenstadt viele Kunden an und Kaufkraft in die Stadt. Archivfoto: Deregowski Foto: Schwarzwälder Bote

Wirtschaft: Technischer Ausschuss billigt Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption Balingen

Wie sich der Einzelhandel in Balingen entwickeln soll, das regelt eine Konzeption von 2017, die nun fortgeschrieben wird. Auch der Technische Ausschuss hat sich mit der Materie befasst.

Balingen. Ziel des Regelwerks ist es, die Innenstadt Balingens als zentralen Standort zu fördern und an einem sortimentsbezogenen Leitbild festzuhalten. Maßgebend ist eine Unterscheidung in "zentrenrelevante" und "nicht zentrenrelevante" Sortimente. So dürfen bestimmte Waren und Produkte nur in der Innenstadt oder im Nahversorgungszentrum Buhren in Frommern angeboten werden. Daneben gibt es den "Sonderstandort" Gehrn für überwiegend großflächigen Einzelhandel.

Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gilt die Regel, dass zentrenrelevante Randsortimente maximal zehn Prozent oder bis zu 350 Quadratmeter der Verkaufsfläche einnehmen dürfen. Zulässig sind Fabrikverkäufe auf höchstens fünf Prozent der Betriebsfläche, wenn am Verkaufsort auch eine Produktion stattfindet. Eine andere Passage betrifft Geschäftsgründungen außerhalb der abgegrenzten Innenstadt, die in bestimmten Grenzen zulässig sind. Einzelhandelsbetriebe sind auch außerhalb der beiden Bereiche Innenstadt und Frommern für die wohnungsnahe Grundversorgung in den Stadtteilen möglich.

Balingen gilt als Paradebeispiel

"Ihnen geht’s so richtig gut", sagte Stefan Kruse vom Büro Junker + Kruse, das mit der Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption beauftragt worden ist: Er nehme Balingen als Positivbeispiel für andere Städte.

Die Balinger Innenstadt habe einen hohen Anteil von Verkaufsflächen, und biete Vollversorgung für Menschen aus der ganzen Region. Die Zentralität zeige sich in den Umsätzen und der Kaufkraftbindung. An der einen oder anderen Stelle im Sortiment sieht Kruse Ergänzungsbedarf, etwa beim Lebensmittel-Einzelhandel.

Denkbar wäre für ihn ein zusätzlicher Lebensmittel-Vollsortimenter im Bereich Weilstetten/Roßwangen: Beide Stadtteile hätten eine genügend große Zahl an Einwohnern. An diesem Punkt hakte Klaus Hahn ein: Den früheren Markt in Weilstetten hätten die Bewohner nicht unterstützt; im Moment gebe es keine ausreichende Fläche von mindestens 800 Quadratmetern. Der frühere und der jetzige Ortsvorsteher hätten sich um einen Markt bemüht.

Bestimmte Sortimente wie Bekleidung, Schuhe oder Elektronik gehören nach seiner Ansicht in Innenstädte, nicht in Gewerbegebiete. Eine Sondersituation sieht er in Gehrn.

Mit zwei Enthaltungen stimmte der Technische Ausschuss der Konzeption zu. Wechsel gab es in der Sortimentsliste und in der Einordnung, was zentrenrelevant ist. Nun befassen sich die Ortschaftsräte und dann der Gemeinderat mit der Materie.