Vereinsvorsitzende werden geschult

Zollernalbkreis. Nicht nur Behörden und Unternehmen, sondern auch Vereine sind verpflichtet, das Bundesdatenschutzgesetz einzuhalten. In Kooperation mit Bezirks- und Kreisverbänden finden im Zollernalbkreis mehrere Schulungen statt.

Helmut Stengel, Datenschutzbeauftragter (IHK), leitet diese und geht gezielt auf die Schwachstellen in Vereinen ein. Vereinsvorsitzende würden durch das Bundesdatenschutzgesetz eine Vielzahl von persönlichen Haftungsrisiken tragen, betont er. Für Datenschutzverstöße seien Bußgelder bis zu 50 000 Euro und mehr vorgesehen.

Auch Vorschriften des Telemediengesetzes seien von Vereinsvorständen einzuhalten. Ein fehlerhaftes Impressum auf der Vereins-Homepage könne kostspielige Abmahnverfahren und sogar Bußgelder nach sich ziehen.

Durch die Schulungen sollen Vereine für den Datenschutz sensibilisiert und ihr Haftungsrisiko mit einem gesetzeskonformen Datenschutzkonzept auf ein Minimum reduziert werden.

Die Schulungen finden dienstags, donnerstags und samstags dezentral in allen Städten und in mehreren Gemeinden im Zollernalbkreis statt. Die Termine sind unter www.datenschutz-vereine.de einzusehen.

Vereinsvorsitzende können sich laut Stengel online zu den Veranstaltungen anmelden. Die Teilnahme sei kostenlos, jeder Teilnehmer erhalte ein Schulungszertifikat.