Nichts geht: Der Fortsetzungstermin vor dem Hechinger Amtsgericht wurde am Mittwoch abgeblasen. Foto: Ungureanu Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: Im Prozess gegen Balinger Entsorgungsfirma gibt es weitere Beweismittel, und ein neuer Zeuge soll gehört werden

Hechingen/Balingen (gu). Keine neue Entwicklung gab es am Mittwoch in dem Verfahren gegen die beiden Geschäftsführer und einen Mitarbeiter eines Balinger Entsorgungs-Unternehmens, die in großem Stil Fäkalien sowie Öl- und Fettabscheiderinhalte illegal in der öffentliche Kanalisation entsorgt haben sollen (wir haben berichtet). Die Verhandlung wurde auf Antrag der Verteidigung vertagt.

Rechtsanwalt Karl Abt, der Verteidiger des Hauptangeklagten, meldete "erhebliche Zweifel" an, was die Mengenangaben in der Ermittlungsakte angeht: "Die Polizei hat nur die Ausgangsrechnungen addiert", sagte er. Anhand der Belege habe er 500 Kubikmeter zusätzlich berechnet. Zudem seien ältere Entsorgungsnachweise aufgetaucht, unter anderem von Kläranlagen in St. Georgen, Sulz und Stockacher Aach, die ursprünglich als "illegale Entsorgung" eingestuft waren. Auch einen neuen Zeugen brachte der Verteidiger ins Spiel.

Die Mengen seien anhand der Ermittlungsakte festgestellt worden, sagte Amtsrichter Wührl. Der Polizeibeamte, der als Zeuge gehört werden sollte, habe seine Informationen nur aus den Akten. Ergo wurde der Zeuge ausgeladen.

Blieb noch der Sachverständige. Gegen dessen Vernehmung hatte Rechtsanwalt Benjamin Waldmüller Bedenken: Er habe erst am Tag davor erfahren, dass der Gutachter aussagen werde, und habe keine Zeit gehabt, sich vorzubereiten. Hier gehe es um ein "komplexes umwelttechnisches Gutachten", argumentierte der Rechtsanwalt. Für die Einarbeitung brauche es Zeit.

Ordner mit Unterlagen war den Verteidigern offenbar nicht bekannt

Nach kurzer Beratung lud Richter Wührl auch den zweiten Zeugen aus. Ein umfangreicher Ordner, dessen Inhalt die Verteidigung offenbar nicht kannte, soll vervielfältigt und verteilt werden.

Wie berichtet, war am ersten Verhandlungstag mit zwei der ursprünglich fünf Angeklagten eine Einigung erzielt worden; sie mussten am Mittwoch nicht mehr vor Gericht erscheinen. Dem Hauptangeklagten droht womöglich eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Amtsrichter Wührl war am ersten Verhandlungstag mit seiner Einschätzung des Strafmaßes sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen.

Die für den 29. Juni anberaumte Fortsetzungsverhandlung platzte ebenfalls – wegen Terminüberschneidungen. Schließlich einigte man sich auf Freitag, 6. Juli, 9 Uhr. Zeitlich wird es eng. Denn, wie der Richter bemerkte, die Urlaubszeit steht bevor.