Einer Durchsuchung widersetzt hat sich ein Balinger, außerdem beleidigte er auch noch die Vollstreckungsbeamten. Foto: Thomas/ stockadobe.com

56-jähriger Balinger zieht Widerspruch zurück. Wohnungsdurchsuchung wegen Insolvenzverschleppung eskaliert.

Balingen - Erst leistete er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, danach wollte er den Strafbefehl nicht akzeptieren. Vor dem Balinger Amtsgericht zog er den Widerspruch aber dann zurück.

Im April dieses Jahres eskalierte eine angekündigte Wohnungsdurchsuchung bei dem ehemaligen, inzwischen arbeitslosen Unternehmer. Diese wurde im Rahmen einer Ermittlung vom Amtsgericht Hechingen angeordnet. Der Verdacht: Der 56-Jährige soll sich als Geschäftsführer seiner früheren Firma der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht haben.

Verteidiger sagt, sein Mandant sei "hysterisch" gewesen

Nach Aussage seines Verteidigers sei der Balinger "hysterisch" geworden. Die Staatsanwältin warf dem Mann vor, er habe die Wohnungsdurchsuchung behindert, indem er sich den Vollstreckungsbeamten mit den Worten "Ihr habt mir nichts zu sagen, ihr Wichser" widersetzt hatte. Zudem habe er die Faust drohend, wie zum Schlag ausholend, erhoben und einem Beamten gedroht: "Dir hau’ ich die Brille von der Fresse." Daraufhin habe er tatsächlich zum Schlag ausgeholt, es sei zum Handgemenge gekommen. "Nicht jeder macht jeden Tag eine Hausdurchsuchung mit, er war nicht mehr Herr seiner Sinne", versuchte der Verteidiger das Verhalten seines Mandanten zu erklären.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, zur Zeit arbeitssuchend zu sein. Nach der Insolvenz der eigenen Firma habe er in diesem Jahr seine Anstellung bei einem Unternehmen verloren, da diese ebenfalls Insolvenz habe anmelden müssen.

Seine finanziell missliche Lage werde noch dadurch verstärkt, dass er Schulden bei der Bank und dem Finanzamt habe, auch aufgrund der früheren Insolvenz, und zudem seine Kinder unterstützen müsse. Zur Beleidigung und Widersetzung wollte sich der Mann vor Gericht nicht äußern.

Staatsanwältin bewertet Aussagen als "unterste Schublade"

Aufgrund des beharrlichen Schweigens des Angeklagten zu seinem Verhalten, wollte die Staatsanwältin keine mildernden Umstände erkennen: "Diese Beleidigungen waren unterste Schublade, gegen Leute, die nur ihre Arbeit machen."

Die Richterin verwies auf einen anderen, ähnlichen Fall: Dabei habe sich der Übeltäter am nächsten Tag seines Verhaltens geschämt, bei den Beamten gemeldet und entschuldigt. Angesichts der finanziellen Situation des Angeklagten sehe das Gericht die Möglichkeit, über eine Herabsetzung der Geldstrafe zu reden. "Ansonsten sehe ich da aber keine Möglichkeiten", so die Richterin, weshalb es beim Strafbefehl blieb.