Zwei Mehrfamilienhäuser stehen bereits im Engstlatter Wohngebiet "Hürsten". Eines soll noch hinzukommen. Foto: Hauser

Wohnungsbau: Mehrfamilienhäuser werden nach bestimmten Kriterien vergeben. Neue Häuser in Planung.

Balingen - Die Stadt macht Ernst mit dem Vorhaben, bei der Vergabe von Bauplätzen für Mehrfamilienhäuser auch soziale Komponenten zu berücksichtigten. Der Anfang wird in Engstlatt und Dürrwangen gemacht.

In der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses ging es um zwei Bauplätze für Mehrfamilienhäuser im Baugebiet "Untere Breite" in Dürrwangen sowie um einen Bauplatz für ein Mehrfamilienhaus im Engstlatter Baugebiet "Hürsten". Jeweils sechs Wohneinheiten seien denkbar, informierte die Verwaltung.

Der Ausschuss legte für sie zunächst mit 140 Euro pro Quadratmeter die Bauplatzpreise fest. Er beschloss anschließend Kriterien, denen die Konzepte von Interessenten entsprechen sollen, um "eine ausgewogene soziale Durchmischung" bei der Belegung der Wohnungen zu erreichen. Demnach wird ein Drittel der Wohnungen mit einer Mietpreisbindung angeboten werden. Dies bedeutet, dass auf die ortsübliche Miete während eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren ein Abschlag von zehn Prozent gewährt wird.

Außerdem soll der Stadt für ein weiteres Drittel der Wohnungen ein Belegungsrecht als Mieter für einen befristeten Zeitraum von fünf Jahren eingeräumt werden. Diese könnten unter anderem älteren oder alleinstehenden Personen zur Verfügung gestellt werden, weil sie auf dem privaten Markt nur schwer geeignete kleinere Wohnungen finden, wie die Verwaltung ihren Vorschlag begründete.

Schließlich soll das Konzept eines Interessenten für das letzte Drittel Eigentumswohnungen vorsehen, deren Kosten zwischen 2400 bis 2700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. Deren Käufern wird freigestellt, ob sie diese Wohnungen selber beziehen oder vermieten.

Der Ortschaftsrat Frommern hatte zudem vorgeschlagen, dass auch eine städtebauliche Einfügung, Architektur, Gesamtqualität und Effizienz als Kriterien für eine Vergabe herangezogen werden. Der Ausschuss entsprach diesem Wunsch auf die Weise, dass es in einem ersten Schritt darum geht, ob ein oder mehrere Interessenten die erstgenannten Vergabekriterien erfüllen. In einem zweiten wird eine Vergabe nach einer Entwurfsplanung getroffen, in die auch städtebauliche Aspekte einfließen können.