Der Verkehr rollt auf auf der Bundesstraße 27 in Balingen – und zwar auch künftig so schnell wie bisher schon erlaubt. Es wird dort keine Tempobeschränkung auf 100 Stundenkilometer geben – dafür sind, wie für dauerhafte "Blitzer", die Voraussetzungen nicht erfüllt. Foto: Maier Foto: Maier

Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduzierung und Messanlage sind nicht erfüllt.    

Balingen - Autofahrer können auf der Bundesstraße 27 in Balingen auch in Zukunft so schnell fahren wie bisher. Und einen stationären "Blitzer" müssen sie auf ihren Fahrten nicht fürchten.

Das hat die Prüfung der Balinger Stadtverwaltung ergeben, die auf eine Anfrage von Stadtrat Werner Jessen (Freie Wähler) sowie einen Vorschlag im Rahmen des Lärmaktionsplans zurückgeht. Jessen hatte im Oktober 2018 im Gemeinderat anlässlich der Verabschiedung des Lärmaktionsplans die Frage aufgeworfen, ob man nicht auf der Bundesstraße entlang Balingens eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installieren könnte.

B 27 sei kein Unfallschwerpunkt

Antwort der Stadtverwaltung: Dafür gebe es "keine gesteigerte Notwendigkeit". Grundsätzlich, so Ordnungsamtschef Jens Keucher, sei ein "Blitzer" dort schon möglich. Allerdings müsse sich der Einsatz solcher Anlagen an Gründen der Verkehrssicherheit orientieren. Nach Ansicht der Polizei und Wertung der Verkehrsbehörde aber ist die B 27 kein Unfallschwerpunkt und auch keine besondere Gefahrenstelle.

Dazu kommt, dass nach Auswertung mobiler Kontrollen die Verstöße nicht so häufig und so gravierend sind, dass sich eine dauerhafte Messanlage rechtfertigen ließe: Nur etwas mehr als fünf Prozent der kontrollierten Autos fuhren zu schnell, die deutliche Mehrheit davon (89,5 Prozent) bis zu 20 Stundenkilometer, also bis 120 km/h. Wie bisher, so Keucher, sollen auch in Zukunft die Geschwindigkeiten mobil kontrolliert werden.

Schallpegelwerte würden nicht überschritten

Ebenfalls ein Thema bei der Debatte um den Lärmaktionsplan war die Frage, ob auf der Bundesstraße 27 zwischen den Abfahrten Balingen-Süd und Nord die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 80 Stundenkilometer reduzieren könnte, um den Lärm, der vom Verkehr ausgeht, in diesem Bereich für die Anwohner sowie die Patienten des Krankenhauses zu reduzieren. Antwort von Ordnungsamtschef Keucher: Die dafür in der Straßenverkehrsordnung geforderten Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

"Maßnahmen zur Beschränkung des fließenden Verkehrs", mit denen eine Lärmminderung erreicht werden soll, dürfen demnach nur dann ergriffen werden, wenn eine Gefahrenlage etwa für die Gesundheit besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung übersteigt.

Als Richtschnur gelten Schallpegelwerte. Diese würden entlang der Bundesstraße 27 aber laut der Kartierung des Lärmaktionsplans – bis auf ein bis zwei Häuser der Kernstadt – weder in Balingen noch in Engstlatt überschritten. Mit anderen Worten: Mit dem Lärm, den der Verkehr bei Tempo 100 in Balingen verursacht, muss man leben.