Amtsgericht Balingen verurteilt Vorarbeiter einer Abbruchfirma wegen unerlaubten Umgangs mit Asbest.
Balingen - Wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen verurteilte das Amtsgericht Balingen gestern den Vorarbeiter einer Abbruchfirma zu einer Geldstrafe von 1750 Euro.
Die Richterin hatte nach der Vernehmung der Zeugen, des Sachverständigen und des Architekten keinen Zweifel, dass der Angeklagte beim Ausbau und Abtransport von asbesthaltigen Dämmplatten in der Gewerbliche Schule in Balingen im Jahr 2010 die notwendigen Schutzmaßnahmen außer Acht gelassen hatte. Da der Beschuldigte Sachkundiger für Asbest war, habe er vorsätzlich gehandelt. Die Platten waren teilweise aus Fensterelementen ausgebaut und unverpackt durch das Schulgebäude getragen worden.
Zwar hätte der Gutachter ausgesagt, dass von den Platten mit festgebundenem Asbest keine Gefahr ausgegangen sei, sofern diese nicht beschädigt wurden.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die hier zum Tragen kämen, sagten jedoch eindeutig, dass asbesthaltige Platten am Ort des Ausbaus verpackt werden müssten. Hier liege ein "abstraktes Gefährdungsdelikt" vor, und dies ausgerechnet in eine Schule, wo besondere Sorgfalt nötig sei.
Für den Angeklagten spreche, dass er einen guten persönlichen Eindruck mache und nicht vorbestraft sei. Außerdem habe er auf die Asbestbelastung aufmerksam gemacht und dadurch eventuell größeren Schaden verhindert.
Die Richterin folgte mit ihrem Urteil dem Antrag und der Argumentation des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, da von den Platten, die 40 Jahre in der Schule verbaut gewesen waren, keinerlei Gefahr ausgegangen sei. Weder das Landratsamt als Bauherr noch der Architekt oder das Gewerbeaufsichtsamt hätten fehlende Schutzmaßnahmen moniert. Der Angeklagte wird in Berufung gehen.