Der zweite Prozesstag bringt ein wenig mehr Licht in das Leben des Angeklagten. Foto: Frey

Mann würgt Ehefrau 90 Minuten lang. "Du hast dein Todesurteil unterschrieben". Tochter sagt nicht aus. 

Balingen/Hechingen - Er würgte mutmaßlich seine Ehefrau - in Tötungsabsicht, so die Anklage. Beim zweiten Prozesstag macht der Angeklagte Angaben zur Tat. An die Würgeattacke selbst hat er nach eigenen Angaben allerdings keine Erinnerung mehr.

"Ich liebe dich" - das hat die Ehefrau des Angeklagten einem anderen Mann in der Türkei über WhatsApp geschrieben. Daraufhin liest der Angeklagte die Handynachrichten seiner Frau und wird an zwei verschiedenen Gelegenheiten übergriffig. Am ersten Vorfall bedroht er sie mit einem Messer und droht, sie umzubringen. Beim zweiten Mal versucht er es offenbar in die Tat umzusetzen. Er soll seine Ehefrau über 90 Minuten gewürgt und sie dadurch beinahe umgebracht haben.

Beim zweiten Prozesstag legt der Angeklagte über seinen Verteidiger eine Stellungnahme vor. Er selbst spricht nur schlecht Deutsch und hat es daher im Vorfeld formuliert. Darin beschreibt er, dass er Eheprobleme mit seiner Frau hatte, sie sich aber "nicht endgültig entschließen konnten, zu trennen". Als er schon seine Koffer gepackt hat, habe seine Frau sie in seiner Abwesenheit wieder ausgepackt.

Die Tochter beruft sich auf ihr Recht, die Aussage vor Gericht zu verweigern

Nach weiteren Kontakten, die "auf Gegenseitigkeiten beruhten", habe er von den Liebesbekundungen seiner Frau im Chat mit einem anderen Mann erfahren. "Es war für mich unerträglich, dass mir meine Ehefrau zum einen schreibt, sie liebe mich, zum anderen aber Kontakt zu einem Liebhaber hat", so die Erklärung des Angeklagten weiter.

Bei dem anschließenden Vorfall mit dem Messer habe er seine Frau nur "einschüchtern wollen". Er habe allerdings nicht zugestochen. Wie es zu den Verletzungen an seiner Ehefrau und seinen Händen gekommen ist, daran könne er sich nicht erinnern. Zu dem Vorfall, an dem er seine Ehefrau fast zu Tode gewürgt haben soll, habe er auch "keine detaillierte Erinnerung mehr". Er habe seine Ehefrau aber nicht umbringen wollen, "da ich meine Ehefrau nach wie vor liebe. Ich war völlig verzweifelt und wusste nicht, was ich tat."

Im weiteren Prozessverlauf werden verschiedene Nachbarn gehört, die bei den Taten in der Nähe waren. Auch verschiedene Polizeibeamten sagen zu ihren Ermittlungen aus. Im Wesentlichen werden alle Details bestätigt, die bereits am ersten Prozesstag am Donnerstag, 10. September, erläutert wurden.

"Du hast dein Todesurteil unterschrieben"

Schließlich wird die Tochter des Angeklagten in den Zeugenstand gerufen. Sie beruft sich allerdings auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, welches nahen Verwandten und Ehepartnern in so einem Fall zusteht. Auch ihr Mann - der Schwiegersohn des Angeklagten - muss keine Aussage tätigen, gibt aber zumindest an, dass der seinen Schwiegervater als "ganz normalen Menschen" kennen gelernt habe. Zu Details, die Licht ins Dunkel bringen könnten, schweigt aber auch er.

Etwas eindeutiger sind die Nachrichten, die der Angeklagte seiner Ehefrau im Vorfeld der Tat gesendet hat. Unter falschem Namen schreibt er: "Ich habe keine Ehre mehr. Es ist mir ab jetzt verboten zu leben, also wirst du auch nicht mehr leben." Er fügt hinzu: "Du hast dein Todesurteil unterschrieben. Schlafe nachts nicht mehr ruhig."

Beim nächsten Prozesstag am Montag, 5. Oktober werden die Gutachten des Psychologen und der Gerichtsmedizinerin vorgetragen. Außerdem ruft die Verteidigung einen bisher ungeplanten Zeugen auf, der Einblicke in das Eheleben des Angeklagten bringen soll. Laut Richter Hannes Breucker sollen außerdem die Plädoyers verlesen werden.