Vor dem Hechinger Amtsgericht ist der Betrug verhandelt worden. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Urteil: Von Frau viel Geld ergaunert

Hechingen. Weil er eine heute 86-jährige Bisingerin um 280 000 Euro betrogen hat, ist ein 65-jähriger Mann aus Albstadt am Mittwoch vom Hechinger Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Seine zwölf Jahre jüngere Frau erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.

Auf Ausflügen hatten sich der Albstädter Busfahrer und die Bisinger Seniorin angefreundet. Jahrelang kümmerte er sich um sie, ging gemeinsam mit seiner Frau und ihr spazieren und essen, machte ab und an Einkäufe und mähte den Rasen. Nicht ohne Hintergedanken. "Wir glauben, dass sie die Chance gesehen haben, zu Geld zu kommen", sagte der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsbegründung.

Diese Chance bot sich, als die Frau drei Grundstücke in Bisingen verkaufen wollte und dazu dem Albstädter eine Generalvollmacht über ihre Konten erteilte. Doch statt den Erlös – 220 000 Euro – der alten Dame zu geben, ließ er ihn auf das Konto seiner Ehefrau überweisen. Mit dem Geld kaufte sich das Paar ein Haus in Owingen.

Die alte Frau hingegen wurde immer wieder vertröstet. Zudem soll er Geld von ihrem Girokonto abgezweigt haben. Am Stammtisch habe er getönt: "Ich habe eine goldene Kuh zum Melken", sagte ein Zeuge aus.

Aufgeflogen ist der Schwindel, als der Mann ein Wertpapierkonto der Bisingerin auflöste. In mehreren Tranchen räumte er davon 54 000 Euro ab. Doch die Bank in Bisingen wurde stutzig und erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Untreue. Nun wurden der Mann und seine Frau verurteilt.