Beim Haus des Jugendrechts arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt zusammen, um straffällig gewordene junge Menschen wieder auf die richtige Bahn zu bringen. Die Offenburger Einrichtung ist erfolgreich. Auch in Lahr soll es sie bald geben.
Das Haus des Jugendrechts in Offenburg ist zuständig für sämtliche Verfahren gegen jugendliche Täter bis einschließlich 18 Jahre. Wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit ist die Optimierung und die Beschleunigung der Verfahrensabläufe. Jugendliche sollen für Vergehen möglichst schnell sanktioniert werden.
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