Gemeinderat beschließt geänderte Veranlagung für Zweitwohnung

Baiersbronn (mb). Die bisheriger Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer in Baiersbronn ist rechtswidrig. Daher hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar festgestellt hatte, dass ein degressiver Zweitwohnungssteuertarif das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt, musste auch in Baiersbronn eine neue Regelung her. Denn nach der alten Besteuerung wurden weniger leistungsfähige Steuerzahler prozentual höher belastet, als wirtschaftlich leistungsfähigere. Steueramtsleiterin Elisabeth Benner legte die neuen Berechnungen vor.

In Zukunft wird die Zweitwohnungssteuer mit einem pauschalen Steuersatz von zwölf Prozent von der Jahresnettokaltmiete erhoben. "Die Jahresnettokaltmiete ist die reine Wohnmiete ohne Nebenkosten", so Benner. Bei dem von der Gemeinde kalkulierten Steuersatz von zwölf Prozent werden künftig kleinere Wohnungen weniger besteuert, größere hingegen mehr.

Mit dem neuen Steuersatz rechnet die Gemeinde mit einem Steueraufkommen von rund 249 000 Euro. Da die Satzung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft trete, müsse für das laufende Jahre eine Übergangsregelung gefunden werden, teilte Benner mit.

In der Gemeinde gebe es mehr als 1 200 Zweit- oder Ferienwohnungen, so die Amtsleiterin, doch die Anzahl der Zweitwohnungen sei rückläufig. 2013 wurden 638 Wohnungen zur Zweitwohnungssteuer veranlagt. Einstimmig folgte der Rat der Kalkulation der Verwaltung und beschloss den neuen Steuersatz sowie die Änderung der Satzung zur Zweitwohnungssteuer.