Mit gestohlenen EC-Karten gehen die Täter ans Werk. Foto: © kaninstudio – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: 41-Jähriger zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Baiersbronn/Horb. Wegen Diebstahls und Betrugs ist ein 41-Jähriger in einer Schöffensitzung des Amtsgerichts Freudenstadt zu 26 Monaten Haft verurteilt worden. Absitzen wird er die Strafe aber wohl nicht, da er bald nach Rumänien abgeschoben wird.

Von den zwei Angeklagten war nur einer zu der Verhandlung, die in Horb stattfand, gekommen. Der Mann, der in Haft sitzt, wurde in Fußfesseln vorgeführt. Sein mutmaßlicher Komplize befinde sich in Rumänien und sitze dort in Haft, sagte der 41-jährige Rumäne. Daraufhin beschloss Richterin Jennifer Dallas-Buob, das Verfahren gegen den mutmaßlichen Komplizen gesondert weiterzuführen.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: In einem Supermarkt in Baiersbronn soll der Angeklagte mit dem Komplizen die Geldbörse einer Seniorin gestohlen und mit der erbeuteten EC-Karte, der der Pin-Code beilag, in einer naheliegenden Bankfiliale 2000 Euro abgehoben haben. Sowohl der Diebstahl des Portemonnaies als auch der Abhebevorgang am Geldautomaten waren von Überwachungskameras aufge-zeichnet worden.

Die Enkelin der Seniorin sagte als Zeugin aus. Zwar war sie zum Tatzeitpunkt im März 2019 nicht am Ort des Geschehens, gab in der Verhandlung aber die Schilderungen ihrer Großmutter wieder. Diese habe schon auf dem Parkplatz das Gefühl gehabt, beobachtet worden zu sein. "Die schwarz gekleideten Personen waren dann auch im Supermarkt immer um sie herum." Ihren auffällig gestreiften Geldbeutel mit der EC-Karte und dem PIN-Code habe die Großmutter in einem Korb aufbewahrt, der im Einkaufswagen gestanden habe. Erst an der Kasse habe sie bemerkt, dass ihr Portemonnaie verschwunden sei.

Zu Hause angekommen, habe die Familie umgehend die EC-Karte sperren lassen. Doch da waren schon 2000 Euro vom Konto abgehoben und rund 150 aus dem Geldbeutel entnommen worden, wie sich später herausstellen sollte. Die beiden Männer hätten nur etwa 15 Minuten nach dem Diebstahl 2000 Euro Bargeld abgehoben, sagte ein Polizist aus, der das Videomaterial ausgewertet hatte.

Richterin Dallas-Buob betonte, dass der 41-jährige Angeklagte allein in Deutschland zwischen 2015 und 2019 von den Amtsgerichten Speyer, Mannheim, Gelsenkirchen, Lörrach und Freiburg schon ingesamt 14-mal verurteilt worden sei, meist wegen Diebstahls und wegen des Erschleichens von Leistungen. Hinzu kämen 18 Einträge aus dem rumänischen Strafregister, die bis ins Jahr 1992 zurückgingen und in denen es häufig um Diebstahl ging. Der Angeklagte habe offensichtlich eine Neigung dazu, "sich den Lebensunterhalt durch strafbare Handlungen zu verschaffen". Und immer wieder habe sich der Angeklagte "mit einer hohen kriminellen Energie" ältere Frauen als Opfer ausgesucht.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Angeklagte die Tat in Baiersbronn "während der offenen Bewährung" begangen habe und plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen des Vorfalls in Baiersbronn unter Einbeziehung früherer Straftaten.

"Er wird ohnehin am 30. März abgeschoben und darf nicht mehr nach Deutschland zurückkommen", entgegnete die Verteidigerin. Hinzu komme, dass auch die Vorstrafen des Angeklagten größtenteils als "typische Armutskriminalität" eingeordnet werden könnten. "300 Euro reichen in Deutschland nicht, um zu überleben. Das rechtfertigt zwar nicht die Tat, erklärt aber einiges", so die Strafverteidigerin über den Angeklagten, der nach eigenen Angaben an Hepatitis leidet, HIV-positiv ist und wegen seiner Erkrankungen seit 2010 monatlich 300 Euro Rente aus Rumänien bezieht.

Angeklagter entschuldigt sich

Schließlich sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten aus. Zwar werde der Angeklagte abgeschoben, merkte Richterin Dallas-Buob zur Urteilsbegründung an. Ihm müsse aber "ganz klar werden, dass hier nichts unter den Tisch gekehrt wird, sondern dass derartige Taten auch entsprechend geahndet werden". Außerdem könne die Freiheitsstrafe vollstreckt werden, sollte der Angeklagte doch wieder nach Deutschland zurückkehren.

Der Angeklagte gestand schließlich die Vorwürfe und entschuldigte sich, übersetzt von einer Dolmetscherin, bei den Familienangehörigen. Da alle Beteiligten deutlich machten, dass sie keine Rechtsmittel einlegen wollen, erklärte Richterin Dallas-Buob das Urteil für rechtskräftig.