Michael Ruf nimmt die Klage Widmanns gelassen, nun wird Ruf halt zunächst Amtsverweser. Foto: Michel

Ex-Gegenkandidat Rüdiger Widmann hat Klage eingereicht. Baiersbronn bläst Einsetzung ab.

Baiersbronn - Erst glänzte er im Wahlkampf mit Abwesenheit, jetzt mischt er Baiersbronn noch mal richtig auf: Rüdiger Widmann, der Gegenkandidat von Michael Ruf, geht gerichtlich gegen die Bürgermeisterwahl in Baiersbronn vor.

Ein bisschen festlich hätte es am Donnerstag, 1. September, ab 19 Uhr im Baiersbronner Rosensaal schon werden sollen bei der Einsetzung von Michael Ruf als neuer Bürgermeister der Gemeinde. Der öffentlichen Sitzung hätte ein Stehempfang, zu dem rund 150 Gäste geladen waren, gefolgt.

Die Klage von Rüdiger Widmann hat die Pläne durcheinandergewirbelt: Die Sitzung des Gemeinderats findet zwar statt, doch Michael Ruf wird nicht als Bürgermeister verpflichtet, sondern zum Amtsverweser, also quasi zum kommissarischen Bürgermeister, bestellt.

Freudenstadt hat Einspruch zurückgewiesen

Nach der Wahl im Juli, bei der Ruf 95,62 Prozent der Stimmen erhalten hatte, hatte sein Gegenkandidat, der auf 3,43 Prozent gekommen war, zunächst Einspruch gegen die Wahl beim Landratsamt Freudenstadt erhoben. Dieses wies den Einspruch nach der Überprüfung der Wahl auf der Grundlage des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zurück. Unter den vorgebrachten Punkten sei keiner gewesen, der ein Grund gewesen wäre, die Wahl aufzuheben, erklärte gestern Gerlinde Summ von der Kommunalaufsicht im Landratsamt.

Wie die Gemeindeverwaltung gestern bekanntgab, hat Widmann inzwischen Klage eingereicht. Dass eine Klage bei der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe anhängig ist, bestätigt Pressesprecherin Margit Bühler gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Die Klage richte sich gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Freudenstadt, und wendet sich zum einen gegen die Bürgermeisterwahl vom Juli und zum anderen gegen die Entscheidung des Landratsamt, mit der der Einspruch zurückgewiesen wurde. Gleichzeitig beantragt der Kläger, dass die Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt werden soll.

Wie lange es sich hinziehen wird, bis die Entscheidung fällt, ist noch unklar. Zunächst erfolgt eine Aufforderung an den Kläger, die Klage zu begründen, liegt diese vor, wird das Landratsamt aufgefordert, Stellung zu nehmen und die Akten vorzulegen. Dann kann der Kläger noch einmal Stellung nehmen und dann endlich folgt voraussichtlich die mündliche Verhandlung.

Die Klage hat laut Gerlinde Summ von der Kommunalaufsicht zur Folge, dass der Bürgermeister nicht eingesetzt werden kann. Denn das Wahlergebnis seit erst rechtsgültig, wenn das Klageverfahren abgeschlossen sei.

Gemeinde sieht der Klage gelassen entgegen

Für die Gemeindeverwaltung in Baiersbronn bedeutete dies zunächst jede Menge Telefoniererei: Essen und Getränke abbestellen, den 150 geladenen Gästen absagen, ebenso der Jugendmusikschule, die für den festlichen Rahmen sorgen sollte.

"Zwei Kolleginnen träumen heute Nacht bestimmt von dem Wort Amtsverweser", nahm es Hauptamtsleiter Marc Hinzer gestern mit Humor, der sich aber über die zeitliche Verzögerung ärgert. Zwar wisse man im Rathaus nicht, welche Begründung Widmann vorbringe, um gegen die Wahl anzugehen, doch: "Wir sehen dem gelassen entgegen". Denn, dass bei der Wahl etwas falsch gelaufen sein könnte, sei kein Thema.

Michael Ruf nimmt’s ebenfalls mit Humor. Amtsverweser, das sei halt ein weiterer Titel. Er finde es zwar schade und traurig, doch das ändere nichts daran, dass es weitergehe. Ruf: "Ich lasse mich auch nicht aus der Ruhe bringen." Und schließlich sei der Amtsverweser ja der kommissarische Bürgermeister mit allen Rechten und Pflichten des Schultes.

Und was sagt Rüdiger Widmann? Den findet man zwar sehr häufig in Zusammenhang mit verschiedenen Bürgermeisterwahlen im Internet. Doch seine Telefonnummer ist scheinbar ein echter Geheimtipp.