Gewässerschau: Dalkenbach, Schwarzenbach und Mittelbach werden besichtigt / Interessierte Bürger können teilnehmen

Baiersbronn. Eine Gewässerschau steht in Baiersbronn am Dienstag, 24. November, an. Darüber informiert das Bauamt in einer Pressemitteilung.

Das Wassergesetz Baden-Württemberg verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast in regelmäßigen Abständen zu einer Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern.

Die Gemeinde Baiersbronn ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für Gewässer zweiter Ordnung. Deshalb plant die Gemeinde für Dienstag, 24. November, gemeinsam mit dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Landratsamts entlang des Dalkenbachs, des Schwarzenbachs und des Mittelbachs eine Gewässerschau.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie beispielsweise Kompost- oder Grashaufen, Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen im Bereich des Gewässerrandstreifens – fünf Meter innerorts und zehn Meter außerorts ab Böschungsoberkante – sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner aber auch für die folgenden Gemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen und hydraulischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Für die Besichtigung Dalkenbach ist der Treffpunkt am Dienstag um 8 Uhr am Bergergrundweg bei der Skisprungschanze. Treffpunkt für die Besichtigung Schwarzenbach und Mittelbach ist um 12 Uhr am Schwarzenbach beim Friedhof in Schwarzenberg. Bei schlechtem Wetter wird die Gewässerschau verschoben. Die Entscheidung, ob die Gewässerschau stattfindet, erfolgt kurzfristig. Interessierte Bürger können teilnehmen.

Für die Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten, so die Gemeinde. Der Träger der Unterhaltungslast sei dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Weitere Fragen beantwortet das Bauamt Baiersbronn, Telefon 07442/842 13 09 oder 07442/842 12 03.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Corona-Situation die Hygieneregeln einzuhalten sind. Fahrgemeinschaften seien daher nicht möglich.