Der Fall Wohlfahrt beschäftigt das Arbeitsgericht Pforzheim weiter. Die Kammer kommt jetzt nach Freudenstadt. Foto: Rath

Arbeitsgericht setzt in Angelegenheit um Frau des Spitzenkochs Gütetermin in Freudenstadt an.

Baiersbronn - Der Fall Wohlfahrt gegen Traube Tonbach ist noch nicht abgeschlossen. Das Arbeitsgericht Pforzheim hat zwar den Antrag auf einstweilige Verfügung von Slavka Wohlfahrt zurückgewiesen. Allerdings wurde ein normales Verfahren eingeleitet.

Dies geht aus einer Mitteilung des Arbeitsgerichts Pforzheim vom Montag hervor. Wenngleich die Kammer um die vorsitzende Richterin Petra Selig zur Auffassung kam, dass die Angelegenheit "nicht eilig" im juristischen Sinne ist, führt sie den Fall doch zügig weiter: Für Freitag, 20. Oktober, ist ein weiterer Gütetermin angesetzt. Das Gericht tagt unter dem Vorsitz des Direktors am Arbeitsgericht, Hans Weischedel, im Amtsgericht in Freudenstadt. Die Sitzung beginnt um 11.15 Uhr.

Für das Arbeitsgericht ist es plötzlich kein normaler Fall mehr, zumindest was die Begleitumstände angeht. "Bei Frau Wohlfahrt handelt es sich um eine normale Arbeitnehmerin, die ihrerseits nicht prominent ist", so Matthias Menn, Richter am Arbeitsgericht Pforzheim und dessen Pressesprecher. Insofern genieße ihr Persönlichkeitsrecht mehr Schutz als das ihres Mannes, dem Spitzenkoch Harald Wohlfahrt. Dessen Trennung von der Traube Tonbach hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, und in der Gastronomieszene darüber hinaus (wir berichteten). Heißt konkret: Das Gericht hatte keine Informationen über die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nach außen gegeben. Wenn aber, "wie hier", Parteien eines Gerichtsverfahrens von sich aus die Medien einschalten, "kann das Gericht seine Zurückhaltung ein Stück weit aufgeben", so Menn.

Laut Arbeitsgericht leitete Slavka Wohlfahrt am 4. Oktober ein Verfahren zur einstweiligen Verfügung gegen ihre hausinterne Versetzung ein. Wie berichtet, wurde Wohlfahrt, seit mehr als 20 Jahren im Haus tätig, vom Frühstücksservice abgezogen. Die Geschäftsleitung begründete die Entscheidung als "verhaltensbedingt", es gehe um den "Umgang mit Gästen" und die "Team-Atmosphäre". Die neue Position in einem A-la-Carte-Restaurant der "Traube" sei "vergleichbar", die Konditionen dieselben.

Gegenüber dem Arbeitsgericht gab Wohlfahrt an, dass ihr nur noch Tätigkeiten "hinter den Kulissen" angewiesen wurden, etwa Gläser und Besteck zu polieren, ohne Gästekontakt. Ihr Antrag zielte darauf ab, wieder als Servicekraft im Frühstücksservice beschäftigt zu werden.

Abfindung bereits Thema

In der Verhandlung am Donnerstag, 12. Oktober, sei über die einzelnen Tätigkeiten gesprochen worden, ebenso über Möglichkeiten einer gütlichen Einigung. Es sei auch über ein Ende der Beschäftigung gegen eine Abfindung diskutiert worden. "Die Parteien lagen aber zu weit auseinander", so Menn. Da keine gütliche Einigung zu erzielen gewesen sei, habe Richterin Selig ein Urteil gesprochen. Es betraf aber nur die formalen Gründe, noch nicht den Kern der Sache. "Die Sache war nicht eilbedürftig", so das Gericht. Wohlfahrt sei es – wie jedem anderen von einer Versetzung betroffenen Mitarbeiter auch – zumutbar, ein normales arbeitsgerichtliches Verfahren anzustrengen und bis zu einer Entscheidung "dort abzuwarten".

Im normalen Verfahren werde nun in der Sache geprüft, ob "die Arbeitsanweisung rechtmäßig war", außerdem um die Wirksamkeit einer Abmahnung, die Slavka Wohlfahrt erhalten hatte, weil sie der Arbeitsanweisung nicht gefolgt sei.

Auch hier handelt es sich um einen Gütetermin. Sollte dort – oder bis dahin – wieder keine Einigung erreicht werden, folge in voraussichtlich drei Monaten ein Kammertermin in Pforzheim. "Dort kann dann ein Urteil ergehen, das sich inhaltlich mit der Rechtmäßigkeit der Arbeitsanweisung befasst", so der Pressesprecher.