Der neue Bebauungsplan für das Gebiet Bahnhofsstraße Ost steht. Das Denkmalamt hatte noch eine Anmerkung, die im Gemeinderat erläutert wurde.
Der neue Bebauungsplan für die Bahnhofsstraße Ost wurde im Gemeinderat Altensteig ein letztes Mal besprochen.
Der neue Bebauungsplan gilt für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße, Haldenstraße, Gartenstraße und Hohenbergstraße. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen Gebäude zugelassen werden, die die dortige Hanglage optimal nutzen können. Schon jetzt gebe es einen Bauträger, der dort 17 Wohnungen für betreutes Wohnen entstehen lassen könnte.
Bauamtsleiterin Nadine Hentschel erläuterte, dass es so gut wie keine Stellungnahmen mehr gebe, vor allem seien die neuen Anmerkungen Verweise auf bestehende Stellungnahmen. Lediglich das Amt für Denkmalpflege wies noch einmal auf die denkmalgeschützte Bahnhofsstraße 77 hin.
Änderung des Baufensters nicht notwendig
Schon im vergangenen September wurde das Baufeld an den denkmalgeschützten Bestand angepasst. Dabei musste das Baufenster etwas verkleinert werden – die Schallschutzvorgaben machten dies nötig. Allerdings geht die Baugrenze nun mitten durch das Gebäude Bahnhofstraße 77. Das ließ beim Amt für Denkmalpflege die Sorge aufkommen, dass ein Rückbau so ermöglicht werden könne.
Das Amt für Denkmalpflege wünscht sich, dass das denkmalgeschützte Gebäude komplett im Baufensters liegt. Allerdings sei das nicht nötig, erklärte Hentschel. Denn wenn jemals dort gebaut oder verändert werden sollte, müsse man sich ohnehin an die Vorgaben halten, die mit dem Denkmalschutz einhergehen. Das Haus habe über diesen Status ja auch Bestandschutz.
Der neue Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat mit drei Gegenstimmen aus der AfD beschlossen.