Wird eine Fahrkarte gekauft und der Zug fährt nicht, gibt’s Geld zurück. Wir erklären, was zu tun ist. Foto: Klormann

Kommt der Zug nicht, hat der Fahrgast zunächst das Nachsehen. So geschah es in jüngster Zeit mehrfach auf der Strecke der Kulturbahn von Horb in Richtung Pforzheim. Wenigstens ist dann ein finanzieller Ausgleich in Sicht – wenn man weiß, an wen man sich wenden muss.

Wir erklären, wie Bahnkunden an ihre Entschädigung kommen – und was sie besser vermeiden sollten.

Generell gilt Je mehr Verspätung ein Zug hat, desto mehr Geld bekommt der Fahrgast zurück. Bei 60 Minuten Verspätung sind es 25 Prozent, bei 120 Minuten 50 Prozent. Fällt der Zug aus und der Fahrgast ist trotz alternativer Verbindung mehr als eine Stunde später als geplant am Ziel, erstattet die Bahn den vollen Ticketpreis.

So besser nicht Manchmal verläuft eine Bahnreise trotz Planung nicht wie erwartet. So ging es einer Frau aus dem Kreis Calw. Sie wollte vom Landkreis aus mit der Bahn via Karlsruhe nach Paris reisen, mehrere Umstiege inklusive. Weil sich seitens der DB die Abfahrtszeiten der gebuchten Fahrten änderten, stellte sich unter anderem heraus: Die Heimfahrt dauert länger. Hätte sie die von der Bahn vorgeschlagenen, alternativen Verbindungen genutzt, sogar zwei Stunden länger.

Die Frau entschied sich, fürs letzte Stück das Auto zu nehmen. Die gute Nachricht: Von der Bahn erhielt sie einen Teil der Ticketkosten erstattet. Die schlechte: Offenbar war die Frau nichts ahnend auf der Internetseite eines Dienstleisters gelandet. Über diesen bekam sie zwar ihre Entschädigung, allerdings erst nach fünf Monaten. Zudem zog das Unternehmen 28,9 Prozent der erstatteten Summe als Provision ab – fast 26 Euro.

Suchmaschinen-Ergebnis führt nicht zur Bahn

So geht’s Entschädigungen können auf bahn.de, in der App oder per Post mit einem Fahrgastrechte-Formular beantragt werden. Dieses Formular ist beim Zug-Personal, an der DB-Info, in Reisezentren oder online erhältlich. Alternativ können Betroffene ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen.

Wer in einer Suchmaschine „Fahrkartenerstattung“ eingibt, erhält sogar als ersten Treffer eine gleichnamige Internetseite genannt. Aber Achtung: In der Regel werden dafür Kosten fällig. Denn auch wenn die Seite anmutet, als gehöre sie zur Bahn, betont eine DB-Sprecherin: Die Bahn arbeite „in keiner Weise“ aktiv mit solchen Dienstleistern zusammen.

„Mit der digitalen Entschädigung auf bahn.de oder im DB Navigator“ habe das Unternehmen eine einfache und schnelle Möglichkeit geschaffen, Entschädigungen zu beantragen. „Hierbei entstehen selbstverständlich keine Gebühren.“ Wer doch einen Dienstleister wählt, trete seinen Fahrgastrechte-Anspruch an diesen ab – und muss für dessen Dienste bezahlen.