Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage gegen die Bebauung der Badwiese in Ettenheimmünster abgewiesen. Dazu nimmt die Stadt Ettenheim nun erneut Stellung.
Die Klage gegen Baugenehmigung des Landratsamtes Ortenaukreis für die Bebauung gegenüber der Rehaklinik in Ettenheimmünster wurde vergangene Woche vor der zweiten Kammer des Freiburger Verwaltungsgerichts verhandelt. Am Montag wurde vom Gericht mitgeteilt: Die Klage eines Nachbarn des Baugrundstücks wird abgewiesen. Bürgermeister Bruno Metz ist erleichtert, dass die Stadt mit der Abweisung der Klage dem dringend benötigten Neubau von 14 Wohnungen nähergekommen ist, heißt es in der Mitteilung der Stadt.
Die Stadt hatte im Dezember 2020 den Bauantrag eingereicht. Im Frühjahr 2021 hatte ein Angrenzer Widerspruch dagegen eingelegt und einen Bürgerentscheid auf den Weg gebracht, der im August 2021 scheiterte, weil das erforderlich Quorum von 20 Prozent aller Wahlbeteiligten nicht erreicht wurde. Daraufhin hat der Kläger Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes eingelegt. Das Thema landete damit beim Regierungspräsidium Freiburg, das den Widerspruch nach intensiver Prüfung zurückgewiesen hat. Danach hat der Angrenzer Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, die nun am Montag abgewiesen wurde.
Das Verwaltungsgericht hatte im Wesentlichen drei Fragen erörtert, berichtete die Stadt: Ob die geplante Bebauung gegen Abstandsregelungen verstößt, ob das Gebot der Rücksichtnahme eingehalten worden ist und ob es bei den wasserrechtlichen Vorgaben einen Verstoß gibt. Bei den ersten beiden Punkten kam das Gericht schnell zu der Einschätzung, dass kein Verstoß erkennbar ist, berichtet die Stadt.
Stadt schafft Ausgleichsmaßnahmen
Beim Wasserrecht musste intensiver geprüft werden. Da das Grundstück, wie viele entlang des Ettenbachs, innerhalb eines Überschwemmungsgebietes liegt, gilt ein grundsätzliches Bauverbot. Ausnahmegenehmigungen sind jedoch möglich.
Die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung war seitens des Landratsamts der Abriss der Brücke, die auf der Südseite des Grundstückes über den Ettenbach führt, um einem potenziellen Rückstau zu verringern. Zusätzlich müssen von der Uferböschung 140 Kubikmeter Erde abgetragen werden, was dem Verdrängungsvolumen des geplanten Neubaus beim sogenannten 100-jährigen Hochwasser entspricht, berichtet die Stadt. Was das Haus verdrängt, wird am Südende des Grundstücks neu geschaffen. Als Vergleich: 2014 hat die Stadt oberhalb von Ettenheimmünster ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 15 000 Kubikmeter gebaut.
Kläger warfen vor, die Daten seien zu alt
Der Rechtsanwalt und der Gutachter der Klägerseite bemängelten vor allem die „fehlende Nachvollziehbarkeit“. Sie warfen dem Landratsamt vor, die Einschätzung der Hochwassersituation beziehe sich auf ungenaue und alte Daten. Eine Frage war auch, wie sich die denkmalgeschützte Mauer zwischen dem vorgesehenen Baugrundstück und der Fläche des Klägers auf eine Hochwassersituation auswirkt, so die Stadt.
Die Vertreterin des Landratsamtes sah durch die Bebauung keine Verschlechterung der Hochwassersituation für die zwei angrenzenden Grundstücke des Klägers. Die vorgesehene Bebauung wirke sich kaum auf die Hochwassersituation aus. Das Grundstück des Klägers liege außerdem höher als das der Stadt.Im Anschluss an die Erörterung hatte sich die Kammer selbst ein Bild von den Grundstücken und den weiteren örtlichen Gegebenheiten gemacht.
Möglichst viele Menschen sollen einziehen können
Die Stadt betont auch, dass sie auf einen Mix setzt, um möglichst vielen Menschen einen Einzug zu ermöglichen: Solche, die auf günstigere Mieten angewiesen sind, und solche, die vielleicht ein Haus freimachen und damit nicht in den Genuss der vergünstigten Miete kommen, erklärt die Stadt.
Sechs der 14 Wohnungen sollen frei finanziert werden, und damit allen offenstehen. Die anderen acht Wohnungen sollen über den preisgebundenen Wohnungsbau zu erstellen.
Förderzusagen sind nur noch begrenzt gültig
Zudem liegt bereits eine Förderzusage aus dem Landesprogramm zur sozialen Mietwohnraumförderung in Höhe von 1,4 Millionen Euro vor. Diese Förderung umfasst weitere sechs Wohnungen für die eine Mietabsenkung um 40 Prozent für 40 Jahre verbunden ist. Da die Förderzusage aktuell bis April 2025 befristet ist, müsste zeitnah mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Für weitere zwei Wohnungen, die die Maria-Kiefel-Stiftung übernehmen soll, liegt eine Reservierungszusage vor, die auch einen Zuschuss von über 300 000 Euro umfasst. Auch dort gelten die Förderbedingungen der 40-jährigen Mietpreisbindung mit einer Absenkung um 40 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Außerdem liege für das gesamte geplante Objekt eine KfW-Förderzusage für Energieeffizienzneubau (KfW 55 Gebäude) in Höhe von 387.500 Euro vor.
Mehr als die Hälfte der Deutschen könnte einen Berechtigungsschein erhalten
Von der Einkommenssituation kann etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung einen Wohnberechtigungsschein erhalten, der Voraussetzung für die Anmietung der preisgünstigen Wohnungen ist. Das Förderprogramm trifft also die Mitte der Bevölkerung, betont die Stadt.
Die kommunalen Gremien stehen einmütig hinter diesem Projekt, betont die Stadt. Durch Widersprüche, Klage und Bürgerentscheid hat der Nachbar das Projekt bisher drei Jahre aufgehalten. Förderbescheide mussten schon zurückgegeben werden. Die Stadtverwaltung würde sich mit den kommunalen Gremien sehr freuen, wenn das Projekt nun rasch angegangen werden könnte, um der sehr großen Nachfrage nach Wohnraum etwas abhelfen zu können.