Mit dem Flüchtlingszustrom 2015 stieg auch die Zahl der Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten. Die Bestände sind zwar weitgehend abgebaut. Doch nun warnt der VGH.
Ohne mehr Personal drohen Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg wieder länger zu dauern. „Zusätzliche Stellen sind die Stellschrauben für schnelle Entscheidungen in Asylverfahren“, erklärte VGH-Präsident Malte Graßhof am Donnerstag in Mannheim. Er sehe wegen deutlich steigender Verfahrenszahlen in diesem Jahr große Herausforderungen auf die Gerichte zukommen.
Die seit dem Flüchtlingszustrom 2015 angewachsenen Bestände seien zwar durch einen erheblichen Personalaufbau an den Verwaltungsgerichten weitgehend abgebaut und die Laufzeiten deutlich verkürzt worden. Doch die vorübergehend geschaffenen Richterstellen an den Verwaltungsgerichten seien seit 2020 wieder schrittweise abgebaut worden.
Zahl der anhängigen Verfahren hat stark zugenommen
Ein Asylklageverfahren dauerte den Angaben nach im Jahr 2020 im Schnitt 28,2 Monate. Im vergangenen Jahr seien es nur noch 11 Monate gewesen. Die Dauer für Eilverfahren habe 2020 noch 4 Monate betragen, 2023 mit 1,9 Monaten bloß noch halb so viel. „Grund für die Beschleunigung war der kontinuierliche Abbau des sehr hohen Verfahrensbestands in den Vorjahren, der es 2023 ermöglichte, neu eingegangene Verfahren schneller zu bearbeiten.“
Inzwischen habe die Zahl der anhängigen Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber sehr stark zugenommen. Damit werden laut VGH die Asyleingänge bei den Verwaltungsgerichten weiter stark ansteigen und sich die Verfahrensdauern verlängern.