Die sogenannte EU-Massenzustromrichtlinie bietet ukrainischen Flüchtlingen seit Anfang März eigentlich schnellen Zugang zu verschiedenen Bereichen des Lebens im Aufnahmeland. Foto: dpa/Victoria Jones

Einer ukrainischen Flüchtlingsfamilie wird der Schutzstatus verwehrt, weil sie während des russischen Angriffs auf ihre Heimat Urlaub gemacht hat - und deshalb aus einem Drittland außerhalb der EU eingereist ist.

Der baden-württembergische Flüchtlingsrat kritisierte in einer Mitteilung vom Mittwoch, dass die Ausländerbehörde des Landkreises Karlsruhe einer ukrainischen Flüchtlingsfamilie jegliche Sozialleistungen verweigere, weil diese zum Zeitpunkt von Russlands Invasion zufällig im Urlaub in Ägypten war. Die Familie aus der Stadt Charkiw in der Ostukraine müsse nun Asylanträge stellen - obwohl die politisch Verantwortlichen von Bund und Ländern beteuerten, dass Menschen aus der Ukraine keine Asylanträge in Deutschland stellen müssen.

Kritik vom Flüchtlingsrat

„Ganz offensichtlich ist diese Familie in eine Regelungslücke gefallen, die schleunigst von den politisch Verantwortlichen zu schließen ist“, kritisierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats. „Kann es sein, dass die Wahl des Urlaubslandes darüber entscheidet, ob man Schutz erhält, wenn im Heimatland ein Krieg ausbricht?“ Die politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene müssten schnell klarstellen, dass der vorübergehende Schutz für alle gelte, die zum Zeitpunkt der russischen Invasion ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten – auch wenn sie vorübergehend außer Landes waren.

So reagiert das Landratsamt

„Aufgrund der Einreise aus einem Drittland außerhalb der EU fällt die Familie nicht unter die Sonderregeln, die für Geflüchtete aus der Ukraine gelten“, teilte das zuständige Landratsamt mit. Deshalb könne das Land weder Leistungen auszahlen noch eine Arbeitserlaubnis erteilen. Es sei nachvollziehbar, wenn diese Entscheidung „als wenig sachgerecht“ angesehen werde, räumte das Amt ein. Man unterstütze die Familie aber dabei, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Lösung zu finden, bei der sie keinen Asylantrag stellen müsse. Die Frage, ob Personen trotz der Einreise aus einem Drittland außerhalb der EU als Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine angesehen werden können, werde auf Ebene des Bundesinnenministeriums noch geprüft.

Die sogenannte EU-Massenzustromrichtlinie bietet ukrainischen Flüchtlingen seit Anfang März eigentlich schnellen Zugang zu verschiedenen Bereichen des Lebens im Aufnahmeland. Sie bekommen ohne langwieriges Asylverfahren sofort Leistungen wie eine medizinische Grundversorgung oder Sozialleistungen