Die grün-schwarze Koalition hat die wichtigsten Etatbeschlüsse gefasst. Dabei geht es um Milliardenbeträge. Der größte Gewinner dieser Verteilungsrunde sind die Kommunen.
Die grün-schwarze Landesregierung hat sich darauf verständigt, mit dem Landesanteil aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen des Bundes Investitionsschwerpunkte im Verkehr, bei Wohnbauförderung, den Unikliniken und der Modernisierung von Landesgebäuden zu setzen. Es geht dabei um eine Gesamtsumme von mehr als vier Milliarden Euro in den nächsten zwölf Jahren. Grün-Schwarz hat vereinbart, Budgets für diese Schwerpunktthemen zu bilden, die komplett für Investitionen genutzt werden sollen.
Bayaz setzt auf Modernisierungskurs
Nach den Worten von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) soll der gesamte Landesanteil für Investitionen genutzt werden. „Wir modernisieren Baden-Württemberg. Es gibt keine Verschiebebahnhöfe, um uns anderweitig Spielräume für schuldenfinanzierte Konsumausgaben zu schaffen“, betonte Bayaz nach der Sitzung der Haushaltskommission. Das sei ein wichtiger Unterschied zum Umgang der schwarz-roten Bundesregierung mit dem Sondervermögen. Laut einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft wird auf Bundesebene fast die Hälfte des 500 Millionen Euro schweren Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz zweckentfremdet, um Haushaltslücken zu stopfen.
Bayaz betonte im Blick auf Baden-Württemberg, dass die geplanten Investitionsbudgets flexibel gestaltet würden. So soll sichergestellt werden, dass künftige Landesregierungen und der Landtag die Schwerpunkte gemessen an der künftigen Bedarfsentwicklung ändern können. „Die Landesregierung handelt und ist handlungsfähig in dieser schwierigen Zeit“ ergänzte Innenminister und Vizeministerpräsident Thomas Strobl, der den erkrankten Regierungschef Winfried Kretschmann vertrat.
Strobl hebt Investitionen in Sicherheit hervor
Stand heute wird für die Modernisierung von Landesgebäuden das größte Budget von 850 Millionen Euro vorgehalten. Für Sanierung und Neubau der Unikliniken sind 800 Millionen Euro geplant, für Straßen- und Brückensanierung 700 Millionen Euro. Jeweils 300 Millionen Euro sollen für Schieneninfrastruktur (auch im öffentlichen Nahverkehr), Schulbau sowie Wohnraumförderung bereit gestellt werden. 250 Millionen Euro sollen in die Wärmewende fließen, je 200 Millionen Euro sollen für Krankenhausinfrastruktur und Katastrophenschutz bereitgestellt werden, 160 Millionen Euro sind für Sportstätten und 100 Millionen Euro für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vorgesehen. Strobl lobte insbesondere die Stärkung der Inneren Sicherheit durch Mittel für den Bau von Rettungswachen, Katastrophenschutz und die Verbesserung der Drohnenabwehr. Das Budget von 80 Millionen Euro für die Digitalisierung der Landesverwaltung wertete er ebenfalls als Investition in Sicherheit und Resilienz.
Löwenanteil fließt an die Kommunen
Dass aus dem Sondervermögen doppelt so viel Geld an die Kommunen wie ans Land fließen soll, hat die Koalition schon vor vier Wochen vereinbart. Deshalb werden in den nächsten zwölf Jahren 8,75 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen an die 1101 Städte und Gemeinden im Land fließen. Das entspricht einem jährlichen Anteil von 729 Millionen Euro im Schnitt. „Das ist gut und richtig“, sagte Strobl zu dieser Weichenstellung. „Damit halten wir Wort und setzen um, was wir mit der Kommunalen Familie in dieser schwierigen Finanzlage vereinbart haben.“
2026 stockt das Land die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich noch einmal um 550 Millionen Euro auf. Einmalig will das Land 47 Millionen Euro für Schulbegleiter von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bereitstellen, die ein Sozialpädagogisches Bildungs- und Betreuungszentrum besuchen (SBBZ). Doch nicht nur bei den Sonderschulen will das Land den Kommunen unter die Arme greifen. Ab 2026 wird laut Informationen der Landesregierung eine Nachzahlung von 87,2 Millionen Euro für die Inklusion an den Regelschulen als Ausgleich gewährt.
Das Land wird außerdem künftig 68 Prozent der kalkulierten Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen übernehmen. Bund und Länder haben die Einführung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 gemeinsam beschlossen und lange um die Finanzierung gestritten. In Baden-Württemberg hat die Koalition nun zugesagt, ab 2030 aus Bundes- und Landesmitteln 68 Prozent der Betriebskosten abzudecken. Das orientiert sich am Finanzierungsschlüssel, der auch für die Ganztagsangebote in Kitas gilt. Ab 2026 sollen nach und nach alle Erstklässler den Rechtsanspruch erhalten, sodass im Jahr 2030 die Versorgung von der ersten bis zur vierten Klasse erreicht ist. Bis dahin wird das Land dafür Pauschalen von insgesamt 600 Millionen Euro bereitstellen.