Die Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg haben im ersten Halbjahr 2013 einen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes flossen dem Land 14,5 Milliarden Euro zu. Das waren 148 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. Foto: dpa

Die Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg haben im ersten Halbjahr 2013 einen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes flossen dem Land 14,5 Milliarden Euro zu. Das waren 148 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum.

Stuttgart - Die Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg haben im ersten Halbjahr 2013 einen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Stuttgart vom Freitag flossen dem Land 14,5 Milliarden Euro zu. Das waren 148 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. Zugleich war dies der höchste Halbjahresbetrag mindestens seit 2005. Bei den sogenannten „kassenmäßigen Steuereinnahmen“ handelt es sich neben den reinen Landessteuern auch um die Gelder, die nach der Verteilung der Steuern auf Bund, Länder und Kommunen in die Landeskasse geflossen sind. Von wann der Steueranspruch stammt, ist dabei unerheblich.

Wie das Amt weiter mitteilte, waren die Kommunen zum 31. Dezember 2012 mit rund 6,07 Milliarden Euro bei nicht-öffentlichen Geldgebern verschuldet. Damit seien die Schulden innerhalb eines Jahres um 114 Millionen Euro gesunken. Bei rechtlich unselbstständigen Eigenbetrieben der Gemeinden betrug der Schuldenstand 6,11 Milliarden Euro. Er war damit 23 Millionen Euro höher als ein Jahr zuvor.

Der baden-württembergische Gemeindetag hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass sich die Finanzlage der Städte und Gemeinden im vergangenen Jahr verbessert hat - die Einnahmen lagen 2,17 Milliarden Euro über den Ausgaben. Allerdings hätten viele Gemeinden das Plus nur deshalb erwirtschaftet, weil sie Investitionen verschoben hätten. Ein Sprecher des Finanzministeriums in Stuttgart sagte auf Anfrage, diese Zahlen seien erwartet worden - die Berechnungen des Ressorts zum Landeshaushalt müssten daher nicht geändert werden.