Ein Mann wirft in einer Schule seine Stimme für die Landtagswahl in Baden-Württemberg in die Wahlurne. Foto: Wolfram Kastl/Archiv Foto: dpa

Grüne und CDU konnten sich auch bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses am Dienstag in Stuttgart nicht auf eine Reform einigen.

Stuttgart - Das Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg bleibt erst einmal wie gehabt. Grüne und CDU konnten sich auch bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses am Dienstag in Stuttgart nicht auf eine Reform einigen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur übereinstimmend aus Teilnehmerkreisen. Damit dürfte das Thema für diese Legislaturperiode tot sein, obwohl eine Wahlrechtsreform eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Die Koalition an sich sei aber nicht infrage gestellt worden, hieß es. Grundsätzlich werde der Koalitionsvertrag eingehalten, hätten Grüne und CDU versichert.

Im Januar hatte die CDU-Landtagsfraktion gegen eine Reform votiert und damit eine Koalitionskrise ausgelöst. In den monatelangen Gesprächen bewegte sich aber nichts - ein gemeinsamer Kompromiss fand sich nicht. Vor allem die Grünen, aber auch die Frauen in der CDU, pochen auf Änderungen.

Beim derzeitigen Wahlrecht haben die Wähler eine Stimme. In den 70 Wahlkreisen ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen bekommt. Zudem gibt es 50 Zweitmandate, die bisher an die Kandidaten gehen, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkandidaten ihrer Partei in einem der vier Regierungsbezirke die meisten Stimmen erhalten haben. Bei den Reformdebatten geht es um die Verteilung dieser 50 Zweitmandate.