Justizministerin Marion Gentges Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Marion Gentges macht sich für den Einsatz von mehr Videoverhandlungen im Bereich der Justiz stark. Allerdings seien nicht alle Prozesse seien für Videoverhandlungen geeignet.

Stuttgart - Justizministerin Marion Gentges (CDU) macht sich für den Einsatz von mehr Videoverhandlungen im Bereich der Justiz stark. Die CDU-Politikerin sagte am Freitag in Stuttgart, gerade in der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit sei sie zuletzt seit der Corona-Pandemie nicht mehr aus dem gerichtlichen Alltag wegzudenken. Bei der Justizministerkonferenz stand die Videoverhandlung auf der Tagesordnung.

Gentges sagte, nach der aktuellen Rechtslage könne das Gericht die Zuschaltung per Video von außen zwar gestatten, aber noch nicht verbindlich anordnen. Dies könne dazu führen, dass die Verfahrensbeteiligten trotz einer solchen Gestattung im Sitzungssaal erschienen. „Hier sollte den Richterinnen und Richtern mehr Planungssicherheit gegeben werden, indem die Durchführung der Verhandlung im Videoformat verbindlich angeordnet werden kann. Dies solle aber nicht gegen den Willen der Beteiligten geschehen. Daher sollten sie nach Gentges Vorstellung binnen kurzer Frist – etwa zwei Wochen – ohne weitere Voraussetzungen widersprechen können. Eine solche Regelung könnte den Einsatz von Videokonferenzverbindungen weiter beflügeln.

Die CDU-Politikerin betonte, nicht alle Prozesse seien für Videoverhandlungen geeignet. „So sehe ich die Grenzen der Online-Verhandlungen insbesondere dort, wo der persönliche Eindruck besonders entscheidend ist und Emotionen eine nicht nur untergeordnete Rolle spielen, wie etwa in familien- oder erbrechtlichen Auseinandersetzungen sowie in Nachbarschaftsstreitigkeiten.“ Im Strafrecht sei sie gesetzlich ausgeschlossen.