Kinderbetreuung wird ausgeweitet. Restaurants öffnen. Hotels dürfen erst ab 29. Mai Touristen aufnehmen.

Stuttgart - Für die Menschen in Baden-Württemberg ändert sich kommende Woche wieder einiges. Die Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Verordnung beschlossen. Ein Überblick.

Newsblog zur Ausbreitung des Coronavirus in der Region

Restaurants

Nach wochenlanger Corona-Zwangspause dürfen unter strengen Auflagen zu Abstand und Hygiene Restaurants ab Montag drinnen und draußen wieder den Betrieb aufnehmen. Das gilt auch für Cafés und Eisdielen, nicht aber für zum Beispiel Bars, reine Schankwirtschaften oder Diskotheken.

Freizeit

Touristen und Dauercamper dürfen ab Montag wieder auf Campingplätzen übernachten - im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften. Es muss allerdings eine eigenständige Versorgung sichergestellt sein. Die Sanitärbereiche der Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Das gilt auch für Wohnmobilstellplätze. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder genutzt werden. Hotels hingegen dürfen vorerst weiter keine Touristen empfangen. Auch Freizeiteinrichtungen im Freien dürfen wieder öffnen, Freizeitparks aber noch nicht.

Kinderbetreuung

Kitas dürfen ab Montag für maximal 50 Prozent der Kinder wieder öffnen. Neben Kindern, die bisher schon die Notbetreuung besucht haben, haben Kinder mit besonderem Förderbedarf Vorrang. Bleibt darüber hinaus noch Platz, dürfen auch weitere Kinder betreut werden.

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Grundschulen

Für die Viertklässler, die vor dem Übergang in eine weiterführende Schule stehen, beginnt wieder der Unterricht, allerdings nicht in vollem Umfang. Um Abstände einhalten zu können, werden zum Beispiel die Klassen halbiert.

Abitur

Für rund 29 500 Schüler an allgemeinbildenden Gymnasien im Land beginnen am Montag die Abiturprüfungen. Als erste Fächer stehen Spanisch, Italienisch und Portugiesisch auf dem Programm. Ursprünglich sollten die Prüfungen am 22. April beginnen. Für die rund 17 900 Schüler an beruflichen Gymnasien beginnen die Prüfungen am Mittwoch. An diesem Tag werden dann sämtliche angehenden Abiturienten im Südwesten zeitgleich im Fach Deutsch geprüft. Die schriftliche Prüfungsphase endet am 29. Mai.

Ausbildung

Von Montag an dürfen berufliche Bildungseinrichtungen wie etwa Berufsschulen den Betrieb wieder aufnehmen. Allerdings gelten ähnlich wie in allgemeinbildenden Schulen strenge Regeln zu Abstand und Hygiene, hinzu kommen besondere Vorgaben zum Beispiel für Ausbildungswerkstätten oder Wohnheime.

Fußball

Es gibt wieder Bundesliga - für Fans allerdings nur im Fernsehen. Wenn nach rund zwei Monaten Pause der Ball in der 1. und 2. Bundesliga wieder rollt, dürfen keine Zuschauer dabei sein. Im Südwesten wurde am Samstag in Hoffenheim und in Karlsruhe gespielt, alle anderen Teams aus dem Land traten oder treten auswärts an.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Patienten und Bewohner dürfen von Montag an wieder Besuch bekommen, müssen sich aber an einige Regeln halten. Pro Patient und Tag ist im Krankenhaus nur ein Besucher erlaubt. Wer jemanden besuchen möchte, muss eine Schutzmaske tragen und seine Kontaktdaten hinterlassen, damit er oder sie bei Bedarf erreicht werden kann. Wer in einer Pflegeeinrichtung lebt, darf pro Tag einmal Besuch von maximal zwei Personen bekommen. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich.

Grenzen

An der Grenze zu Frankreich wurden am Samstag die Kontrollen gelockert. Zur Arbeit, für den Schulbesuch oder wegen eines wichtigen familiären Grunds ist der Übertritt erlaubt. Zum Einkaufen dürfen die Franzosen nicht einfach nach Deutschland fahren. Deutsche müssen weiterhin einen französischen Passierschein mit ihrem Einreisegrund ausfüllen. Erleichterung wird mit den nur noch stichprobenartig durchgeführten Grenzkontrollen für die Berufspendler am Montag erwartet.

Seit Einführung der Kontrollen hatten sich zu den Stoßzeiten lange Staus an den Grenzübergängen gebildet. Die Schweiz hat die Absperrungen an ihren Grenzübergängen entfernt, kontrolliert wird aber weiterhin. Unter anderem sind nun Familienbesuche zu wichtigen Feiern oder Beerdigungen oder Besuche bei Lebensgefährten im Nachbarland oder zur Versorgung von Tieren oder Gärten jenseits der Grenze erlaubt, Einkaufstouren dagegen nicht.