Grün-Rot hat im Südwesten das Tanzverbot gelockert. Foto: dpa

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat das Tanzverbot gelockert. Zwar gelte es weiter für sogenannte stille Feiertage wie Karfreitag oder Totensonntag, an Weihnachten soll es allerdings nicht mehr gelten.

Stuttgart - Die grün-rote Landesregierung lockert das Tanzverbot an Feiertagen. Zwar gelte es weiter für sogenannte stille Feiertage wie Karfreitag oder Totensonntag, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Aber es gebe zum Beispiel für Weihnachten keinen Grund, nicht fröhlich zu sein und zu tanzen. „Dass öffentliches Tanzen mit dem Wesen eines jeden Sonn- und Feiertags unvereinbar sei, wie man früher gemeint hat, empfindet heute kaum noch jemand“, sagte Kretschmann.

Die Lockerung lasse sich auch biblisch gut begründen. Jesus habe beim Wunder von Kana Wasser zu Wein verwandelt. „Ich nehme an, dass die nicht nur im Stillen getrunken haben, sondern auch getanzt haben dabei.“ Das Kabinett brachte den Gesetzentwurf zur Beratung im Landtag auf den Weg. Baden-Württemberg hat bislang im bundesweiten Vergleich die strikteste Regelung zum Tanzverbot.