Am 31. Oktober 2017 jährt sich die Reformation zum 500. Mal. Deshalb wird der Reformationstag im Jahr 2017 im Südwesten zum Feiertag. Die Landesregierung hat nun den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.
Am 31. Oktober 2017 jährt sich die Reformation zum 500. Mal. Deshalb wird der Reformationstag im Jahr 2017 im Südwesten zum Feiertag. Die Landesregierung hat nun den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.
Stuttgart - Jetzt ist es amtlich: Der 31. Oktober 2017 wird zum Feiertag. Die grün-rote Landesregierung hat nun den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem der Reformationstag in drei Jahren einmalig zum gesetzlichen Feiertag werden wird. Das Gesetz tritt deshalb bereits am 1. November 2017 wieder außer Kraft. Grund für den einmaligen Feiertag ist der 500. Jahrestag der Reformation; 1517 hatte Reformator Martin Luther seine 95 Thesen an der Tür der Schlosskirche in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Der Reformationstag ist in Deutschland ein kirchlicher Feiertag.
Der CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl erklärte, es sei gut, dass das Jubiläum der Reformation zum einmaligen gesetzlichen Feiertag werde. „Damit würdigen wir die historische wie die aktuelle Bedeutung der Reformation für unser Land. Ich bin zuversichtlich, dass die Menschen und Unternehmer hinter der Idee stehen, dieses welthistorische Datum besonders zu würdigen. Ich hätte übrigens nichts gegen einen bundesweiten einmaligen Feiertag.“