Stuttgart - Für eine mögliche Jagd auf problematische Wölfen sind in Baden-Württemberg auch weiterhin grundsätzlich nicht die Jäger zuständig. Das geht aus dem Wildtierbericht hervor, den Forstminister Peter Hauk (CDU) am Dienstag im Kabinett in Stuttgart vorstellte. Darin heißt es, dass die Aufnahme des Wolfes in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz als nicht zweckmäßig betrachtet wird. Damit konnte sich die CDU, die wiederholt auf eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht pochte, nicht gegen die Grünen durchsetzen.
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