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Gutachten müssen nachgereicht werden. Drei geplante Windkraftanlagen.

Bad Wildbad - Eigentlich sollte der Windpark mit den drei geplanten Windkraftanlagen auf dem Kälbling bei Calmbach längst gebaut werden. Sorgte zuerst ein fehlender Waldumwandlungsbeschluss des Gemeinderats für Verzögerungen. Jetzt könnte sich die Genehmigung sogar noch weiter hinziehen.

Nach Informationen des Schwarzwälder Boten hat sich die "Naturschutz-Initiative" in das Genehmigungsverfahren für den von der EnBW geplanten Windpark auf dem Kälbling bei Calmbach eingeschaltet. Die Mitglieder der "Naturschutzinitiative" hatten sich laut Medienberichten ursprünglich vom BUND Rheinland-Pfalz getrennt, weil dieser die rot-grüne Windenergie-Politik zu unkritisch gesehen habe. Mittlerweile ist die Vereinigung bundesweit tätig.

Dagmar Jordan, Pressesprecherin Regionale Kommunikation bei der EnBW, bestätigte, dass die "Naturschutzinitiative" bei der Genehmigungsbehörde, also dem Landratsamt Calw artenschutzrechtliche Eingaben gemacht hätte. Sicherlich könne es deshalb Verzögerungen geben, da eventuell noch weitere Dokumente nachgereicht werden müssten. "Aber das ist für uns in Ordnung", so Jordan weiter. Denn schließlich sei auch der EnBW daran gelegen, dass die Genehmigung rechtssicher ablaufe. Deshalb sei man "guter Dinge, dass wir noch im Laufe des Frühjahrs die Genehmigung für den Windpark erhalten", sagte sie im Gespräch mit unserer Zeitung. Der Artenschutz sei bei den Genehmigungsverfahren für Windparks das komplexeste Thema: "Wir reichen da viele Ordner und Unterlagen ein", erklärt sie.

Auflagen möglich

Aber für die EnBW sei der Windpark genehmigungsfähig, ist sie sicher. Und wenn das Unternehmen noch etwas nachreichen müsse, "dann machen wir das". Sie wies darauf hin, dass gewisse Abschaltzeiten wegen dem im Gebiet heimischen Wespenbussard Teil des Verfahrens seien. Natürlich könne es sein, "dass wir weitere Auflagen bekommen", so Jordan weiter. Aber das sei nichts Ungewöhnliches, auch bei anderen Windparks gebe es geregelte Abschaltzeiten, etwa für Fledermäuse oder andere Tiere.

Eigentlich hätte der Windpark am Kälbling längst genehmigt sein sollen. Laut "Projekttagebuch" rechnete die EnBW mit der Genehmigung bereits im April 2019, Baubeginn sollte im September 2019 sein. Aber seit einer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Frühjahr 2019 umfasse die immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch die Waldumwandlungsgenehmigung, erklärt Anja Härtel, die Pressesprecherin des Calwer Landratsamts. Der entsprechende Antrag auf Waldumwandlung sei dem Landratsamt im Sommer 2019 zugeleitet worden. Bei Verfahren mit Konzentrationswirkung, das bedeutet, dass nur eine Genehmigungsentscheidung ergeht, die alle sonstigen erforderlichen Genehmigungen wie etwa naturschutzrechtliche Genehmigungen umfasst, wie beim Windpark Kälbling sei die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg nach der neuesten Rechtsprechung als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt, so Härtel weiter. Sie gebe in diesen Fällen in Genehmigungsverfahren gegenüber der zuständigen Behörde beim Landratsamt eine Stellungnahme zu den forstfachlichen und forstrechtlichen Fragestellungen ab. Hier bestehe noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung angeführter Ausgleichsmaßnahmen, teilt Härtel mit.

Für eine abschließende Beurteilung stünden vonseiten des Antragstellers noch zugesagte natur- und artenschutzrechtliche Gutachten aus. Zudem gelte es, "vonseiten Dritter eingereichte artenschutzrechtliche Stellungnahmen zu prüfen", so Härtel weiter.

"Wir arbeiten die Auflagen und Vorgaben gemeinsam mit der EnBW ab", teilt Bad Wildbads Bürgermeister Klaus Mack mit. Die Genehmigung an sich sieht er "nicht in Gefahr". Es sei ja wie bei jedem Genehmigungsverfahren: "Man muss anhören, abwägen, ändern – das braucht halt seine Zeit." Macks grundsätzliche Meinung zu dem Thema: "Wenn wir bei jedem gefundenen Vogel bald ein eigenes Gutachten und Ausgleichsflächen brauchen, wird die Energiewende nicht gelingen."

Der "Naturschutzinitiative" wurde durch das Umweltbundesamt die bundesweite Anerkennung nach Paragraf drei des Umwelt-Rechts-Behelfsgesetzes (UmwRG) erteilt. Damit erhielt die Vereinigung alle Mitwirkungs- und Klagerechte einer staatlich anerkannten Umweltvereinigung. So war sie bereits maßgeblich am Stopp zweier geplanter Windkraftanlagen mit insgesamt elf Windkraftanlagen auf dem Höhenzug zwischen Donaueschingen, Hüfingen und Blumberg beteiligt. Das Verwaltungsgericht Freiburg und später auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gaben den Eilanträgen der Initiative statt.

Hintergrund ist eine fehlerhafte Umsetzung des Bundesrechts in Landesrecht. Die Landesregierung hat bei der Umsetzung ihres Zieles, die Windkraft auszubauen, einen Fehler gemacht, der nun ihre Ziele komplett zu Fall bringen könnte. Denn das Genehmigungsverfahren ist in ganz Baden-Württemberg dasselbe.