Bikepark: Oberlandesgericht bestätigt früheres Urteil

Stuttgart/Bad Wildbad. Im Rechtsstreit der Radsportakademie gegen die Stadt Bad Wildbad hatte das Landgericht Tübingen zum Jahresende 2017 ein Urteil gesprochen. Mit seinem Beschluss bestätigt nun das Oberlandesgericht Stuttgart diese Entscheidung. Das teilte Bürgermeister Klaus Mack in einer Presseerklärung mit: "Die Berufung der Radsportakademie wurde zurückgewiesen. Die Radsportakademie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Stadt entsteht damit kein finanzieller Schaden."

Aufgrund der hohen Frequenz von Besuchern an Wochenenden und Feiertagen habe die Stadt die Besucherströme auf den Sommerberg neu ordnen müssen. "An besucherstarken Wochenenden und an Feiertagen waren die Wartezeiten, insbesondere für die Biker, so lang, dass es immer wieder zu Beschwerden kam. Die Stadt traf daraufhin die Regelung, dass ein Transport der Biker an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr möglich ist. Es wurde ein separater öffentlicher Bus-Shuttle am Wochenende vom Bahnhof aus vorgeschlagen, der durch die Ticketpreise refinanziert werden sollte", so Mack weiter.

Die Radsportakademie habe sich aber auf den Standpunkt gestellt, dass ein Beförderungsanspruch mit der Sommerbergbahn bestehe, der sich aus den Verträgen mit der Stadt ergebe und klagte diesen Anspruch ein.

Kein Beförderungsanspruch

"Ein Beförderungsanspruch mit der Sommerbergbahn bestand aus Sicht der Stadt nie, da lediglich der Bikepark zu einem symbolischen Preis verpachtet wurde und die Transportfrage mit dem Skilift, der Sommerbergbahn oder einem eigenen Shuttle separat geregelt werden muss", teilt Mack weiter mit. Das Landgericht habe diese Rechtsauffassung bestätigt. Auch die Berufung sei nun zurückgewiesen worden sei. Somit gelte die bestehende Regelung nun bis 2020, "dann läuft der Pachtvertrag ohnehin aus", so der Bürgermeister.