Ab April müssen Eltern vorerst keine Kindergarten-Gebühren mehr bezahlen.Foto: © famveldman – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Bildung: Eilentscheidung von Bürgermeister Klaus Mack / Auch kirchliche Träger ziehen mit / Empfehlung des Gemeindetags

Die Kindergartengebühren für den städtischen Goßweiler-Kindergarten in Calmbach werden ab 1. April vorerst ausgesetzt. Das kündigte Bad Wildbads Bürgermeister Klaus Mack an. Nach Abstimmung mit den kirchlichen Trägern der Stadt fallen auch die Gebühren für die weiteren Kindergärten in Bad Wildbad bis auf Weiteres weg.

Bad Wildbad. Die SPD-Fraktion hatte einen Antrag zur Aussetzung der Kindergartengebühren angesichts der Corona-Krise gestellt (wir berichteten). Der Antrag sah vor, die Kirchengemeinden als Träger solcher Einrichtungen über das städtische Vorgehen entsprechend zu verständigen, teilt Bürgermeister Klaus Mack mit. Von der Freien Wähler/FDP- und der CDU-Fraktion sei zurecht ergänzt worden, dass alle Eltern in der Stadt gleichbehandelt werden sollen und man deshalb mit den kirchlichen Trägern eine Einigung über ein gemeinsames Vorgehen erreichen sollte, so Mack weiter. "Das haben wir inzwischen getan. Pfarrer Bohnet sicherte eine gleiche Vorgehensweise für den Calmbacher Kindergarten zu, Pfarrer Löffler für Wildbad/Sprollenhaus und Aichelberg", schreibt der Bürgermeister. Mit den Fraktionsvorsitzenden sei abgestimmt worden, dass diese Aussetzung der Kindergartengebühren ab 1. April erfolgen und bis zu einer regulären Zusammenkunft des Gemeinderats gelten soll. Dann werde mit den Kirchen über die weitere Vorgehensweise beraten. Die Aussetzung der Gebühren betreffe auch die Kinder, die derzeit in Notgruppen untergebracht sind. Inzwischen empfehlen laut Mack der Gemeindetag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg ihren Mitgliedern ein einheitliches Vorgehen der Kommunen im Land: Der Einzug der Elternbeiträge und Kindergartengebühren für den Monat April soll zunächst ausgesetzt oder im Übrigen bei Härtefällen gestundet werden. Übrigens: Die Aussetzung bedeutet noch nicht automatisch, dass die Eltern die Gebühren nicht noch nachzahlen müssen. Diese Sicherheit gibt es erst, wenn die Beträge endgültig vom Gemeinderat erlassen werden.

Gemäß Paragraf 43 Absatz vier der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg traf der Bürgermeister nach Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden deshalb folgende Eilentscheidung: "Die Kindergartengebühren für den Goßweilerkindergarten in Calmbach werden ab 1. April 2020 bis zu einer erneuten Zusammenkunft des Gemeinderats ausgesetzt." Wie gesetzlich vorgesehen, informiere Mack den Gemeinderat schriftlich über diese Entscheidung. Da die Gebührenfrage öffentlich zu behandeln wäre, werde auch die Öffentlichkeit parallel informiert.

Als Begründung für eine Eilentscheidung nennt Mack: "Eine Gemeinderatssitzung findet aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur in absoluten Ausnahmefällen statt, um die Sicherheit der Räte, aber auch der Zuhörer nicht zu gefährden. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in diesen Fällen die Möglichkeit vor, dass der Bürgermeister anstatt des Gemeinderats entscheidet und diesen dann unterrichtet."

Notversorgung auch in Osterferien gesichert

Mack bedankte sich bei den Kirchengemeinden "sehr herzlich für das unbürokratische und gemeinsame Handeln".

Ergänzend fügt er an, dass auch die Kirchen zugesichert hätten, "dass sie aufgrund der besonderen Notlage die Notbetreuung in den Osterferien aufrecht erhalten werden". Damit bestehe auch hier eine einheitliche Regelung in der Stadt. "Gerade die Eltern, die beide in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollen laut Landesverordnung die Möglichkeit haben, der Gesellschaft in diesen schweren Tagen uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Stadt Bad Wildbad und die kirchlichen Träger werden dies deshalb auch in den Osterferien sicherstellen", so Mack weiter.