26 Fälle führte Staatsanwältin auf. Bewährungsstrafe von acht Monaten und Schadenswiedergutmachung.
Oberes Enztal/Calw - Das Hotel im Oberen Enztal lief nicht gut und die Energiekosten schraubten die Belastungen in die Höhe. Ein Hotelier, der inzwischen Insolvenz angemeldet hat, veruntreute über drei Jahre hinweg immer wieder Sozialabgaben.
Insgesamt 26 Fälle führte Staatsanwältin Tatjana Grgic auf, bei denen der Angeklagte verschiedenen Krankenkassen die Beiträge für 24 Mitarbeiter schuldig blieb. Auf 20.845 Euro bezifferte der Vorsitzende Richter Stefan Pfaff den Gesamtschaden, der jetzt beim Amtsgericht Calw zur Verhandlung kam.
"Ich habe vor einem Jahr Insolvenz angemeldet und bemühe mich, den Schaden zu regulieren", verwies der 52-jährige Beschuldigte auf erste Zahlungen, durch die drei der Anklagepunkte beglichen seien. Neben den bereits erwähnten Aspekten berichtete er vom Arrangement mit einer Reisegruppe, deren Veranstalter nicht mehr bezahlte und ebenfalls in Insolvenz ging. Er räumte die Vorwürfe der Veruntreuung ein und bestätigte den Richter, der reduzierte Beitragsnachweise vermutete. Durch einen Prüfbericht der Krankenkassen kam ans Tageslicht, dass er zu wenige Beiträge zahlte.
Inzwischen werde das Hotel mit anderer Strategie und Konzeption geführt und er sei während der Saison dort Angestellter. "Von Dezember bis Ostern bin ich arbeitslos", stellte der Beschuldigte fest.
"Der Angeklagte hat sich mit diesem Vorgehen nicht bereichert", würdigte die Staatsanwältin die Motivation, das Hotel über Wasser zu halten. Gleichwohl sei bei der Vielzahl der Fälle und dem Zeitraum eine gewisse Beharrlichkeit zu erkennen, die es zu ahnden gelte. Während sie zehn Monate Bewährungsstrafe forderte, warb Verteidiger Thilo Klittich um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder wenigstens eine Geldstrafe. "Er handelte schließlich nicht aus Eigen- oder Gewinnsucht", stellte der Rechtsanwalt fest. Richter Pfaff verurteilte ihn letztlich zu acht Monaten und einer Schadenswiedergutmachung. "Im Jahresdurchschnitt sollten es 200 Euro monatlich sein", kam er dem Angeklagten bei unterschiedlichen Bezügen entgegen. Gleichwohl muss er die Nachweise zwei Mal jährlich dem Gericht vorlegen.