Die Nutzung der Versammlungsstätte »Hexenkessel« wurde untersagt. Foto: SB-Archiv

Treffpunkt der rechten Szene. Stadt untersagt Nutzung als Gaststätte und Versammlungsraum.

Bad Wildbad-Calmbach - Eine Gaststättenbetreiberin wird ihr Anwesen in Calmbach ("Hexenkessel") weiterhin nicht als Gaststätte und Versammlungsraum nutzen dürfen. Das besagt der Beschluss der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.

Es wurde abgelehnt, einstweiligen Rechtsschutz gegen die für sofort vollziehbar erklärte Untersagung zu gewähren. Der Beschluss vom 8. August wurde jetzt den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben.

In den "streitgegenständlichen Räumen" wird laut Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Karlsruhe seit Anfang der 1970er-Jahre eine Gaststätte betrieben.

Mit Verfügung vom 25. Februar untersagte die Stadt Bad Wildbad der Antragstellerin wegen brandschutzrechtlicher Mängel mit sofortiger Wirkung die Nutzung des Anwesens als Gaststätte und Versammlungsraum.

Nach einer Brandverhütungsschau gestattete sie mit Bescheid vom 18. März die erneute Nutzung der Gaststätte und führte zur Begründung aus, die gerügten Mängel seien behoben worden – es sei keine Gefahr im Verzug mehr. Zugleich wurde die Antragstellerin zu weiteren festgestellten brandschutzrechtlichen Mängeln angehört und eine erneute Nutzungsuntersagung im Falle nicht fristgerechter Beseitigung angekündigt.

Gefahr für Leib und Leben

Im Zusammenhang mit einer in dem Anwesen geplanten überregionalen Veranstaltung hielt die Stadt ihre im Bescheid vom 18. März getroffene Einschätzung der Gefahrenlage nicht mehr aufrecht. Sie untersagte der Antragstellerin mit Verfügung vom 21. April erneut die Nutzung des Anwesens als Gaststätte und Versammlungsraum mit sofortiger Wirkung.

Den Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres hiergegen eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen – zu dessen Begründung sie unter anderem geltend machte, die Stadt verfolge mit der Nutzungsuntersagung das sachfremde Ziel, ihr politisch unliebsame Veranstaltungen in der Gaststätte zu verhindern – hat die 8. Kammer mit Beschluss vom 8. August abgelehnt.

Zur Begründung wird ausgeführt: Die festgestellten Mängel begründeten aller Voraussicht nach eine im Brandfall nicht mehr hinnehmbare zunehmende Gefahr für Leib und Leben der sich dort aufhaltenden Personen und Gefahr im Verzug.

Die Stadt habe sich auch nicht widersprüchlich verhalten. Zwar habe die erneute Nutzungsuntersagung nach den Ausführungen im Bescheid vom 18. März erst nach einer nicht fristgerechten Mängelbeseitigung erfolgen sollen.

Es sei aber nicht zu beanstanden, dass die Stadt nach interner Abstimmung und nach Kenntnis von einer anstehenden überregionalen Veranstaltung im "streitgegenständlichen Objekt" – und damit aufgrund neuer Erkenntnisse zur Gefahrenlage – schließlich doch eine sofortige Nutzungsuntersagung verfügt habe.

Ausführungen sachlich gehalten

Soweit die Antragstellerin die Vermutung äußere, die Nutzungsuntersagung beruhe auf sachfremden Erwägungen, weil die Stadt Gefahren konstruiere, um die ihr politisch unliebsamen Veranstaltungen in der Gaststätte zu verhindern, mache sie einen Ermessensmissbrauch geltend. Ein solcher sei hier aber nicht festzustellen.

Die Stadt habe ihre Ermessenserwägungen umfassend dargelegt und zusammenfassend ausgeführt: Versäumnisse hätten bei der regelmäßigen Durchführung von Brandverhütungsschauen im "streitgegenständlichen Objekt" sowie Brandereignisse von regionaler und überregionaler Bedeutung dazu geführt, dass sie sich intensiver um die Einhaltung der Brandschutzvorschriften gekümmert habe. Die dazu gemachten Ausführungen der Stadt seien sachlich gehalten und geeignet, diese Entscheidung zu stützen. Sie ließen sachfremde Motive oder Erwägungen nicht erkennen.

Übrigens: Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann gegen ihn binnen zwei Wochen ab Zustellung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde einlegen.

Abteilung Staatsschutz beobachtet

Aufgrund brandschutztechnischer Mängel musste die Baurechtsbehörde der Stadt Bad Wildbad die Nutzung der Versammlungsstätte "Hexenkessel" in Calmbach mit sofortiger Wirkung untersagen. Dies teilte die Stadtverwaltung am 21. April mit.

Wie danach von unserer Zeitung auf Nachfrage beim Polizeipräsidium Karlsruhe zu erfahren war, sei schon länger bekannt, dass es sich hier um einen Treffpunkt der überregionalen rechten Szene handle.

Die Stätte stehe deshalb unter der Beobachtung der Abteilung Staatsschutz der Kriminalpolizei.

Wobei immer mal wieder bestimmte Personen zu Privatveranstaltungen eingeladen worden seien. In Sachen Störungen oder gar Straftaten habe es allerdings bislang keine Hinweise gegeben.