Sollte ein Wolf die sieben Schafe bei Bad Wildbad gerissen habe, gibt es für den Halter keine Entschädigung. (Symbolfoto) Foto: © waidmannsheil – stock.adobe.com

Schafherde war Fachleuten zufolge unzureichend gesichert. Spannung des Elektrozauns zu niedrig.

Bad Wildbad - Beim jüngsten Tierangriff auf eine Schafherde in Bad Wildbad war der notwendige Grundschutz gegen Wolfsattacken nicht gegeben.

Zu diesem Ergebnis kommen die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg nach der Untersuchung des Vorfalls. Das teilte das baden-württembergische Umweltministerium in einer Pressemeldung am Dienstagnachmittag mit.

Sollte ein Wolf die am vergangenen Freitag gefundenen sieben Schafe gerissen haben, erhalte der Nutztierhalter somit keine Entschädigung aus dem Ausgleichsfonds Wolf. Der Halter selbst macht einen Wolf für die Angriffe verantwortlich. Möglich sei aber nach wie vor auch, dass ein Hund für den Angriff verantwortlich gewesen sei, heißt es  bei der FVA.

Spannung des Elektrozauns zu niedrig

Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte ein Sprecher des Ministeriums, dass die Spannung des Zauns zu niedrig gewesen sei. Deshalb habe auch die Erdung nicht gepasst, so der Sprecher weiter. Nutztierhalter seien aufgefordert, in der so genannten "Förderkulisse Wolfsprävention" im Nordschwarzwald ihre Herden mit einem sachgemäß errichteten Elektrozaun zu schützen. Bad Wildbad liegt in dieser "Förderkulisse Wolfsprävention".

In dieser Region bezuschusst das Land die Anschaffung von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen derzeit mit 90 Prozent der anfallenden Nettokosten. Auf Anfrage könnten Tierhalter eine kostenlose Herdenschutzberatung durch die FVA erhalten. Bei noch unzureichendem Herdenschutz könnten Nutztierhalter außerdem kurzfristig über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets beziehungsweise Flatterband mit Stangen für 1,20 Meter Höhe ausleihen.