Wegen der Verunreinigung des Grundwassers mit Chorkohlenwasserstoffen (CKW) gab es im Sommer am Lindenplatz in Calmbach erneut eine Bohrung. Inzwischen liegen erste Analyseergebnisse vor. Es wurden erneut Spuren von CKW gefunden. Foto: Krokauer

Erneute Bohrung am Lindenplatz in Calmbach im richtigen Bereich. Problem beschäftigt das Landratsamt seit 2006.

Bad Wildbad-Calmbach - Trotz eines enormen Aufwandes hat das Landratsamt in Calw bislang nicht die Ursache der Verunreinigung des Grundwassers in Calmbach durch Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) gefunden. Im Sommer hat es am Lindenplatz erneut eine Bohrung gegeben.

Nach Auskunft von Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw liegen bezüglich der jüngsten Bohrung jetzt erste Analyseergebnisse vor. "Diese bestätigen, dass der durchgeführte Pumpversuch im richtigen Bereich angesetzt wurde", teilte Härtel auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit. "Es konnten erneut Spuren von Chlorkohlenwasserstoffen festgestellt und weitergehende Informationen unter anderem zu den Konzentrationen im Grundwasser gewonnen werden", fügte sie hinzu.

"Im weiteren Verlauf ist nun vorgesehen, mittels eines speziellen Untersuchungsverfahrens die genauere Zusammensetzung der Probe zu ermitteln", so Härtel gegenüber unserer Zeitung.

Stoff steht im Verdacht, krebserregend zu sein

Grünes Licht für die Maßnahme gab eine Bewertungskommission, bestehend aus Vertretern des Landratsamtes, der Landesanstalt für Umwelt, des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau sowie des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Auch bei den vorherigen Bohrungen wurden nach Angaben des Landratsamtes Spuren von CKW gefunden, die über dem Prüfwert liegen. Die Quelle wurde aber bislang nicht gefunden.

Das Problem beschäftigt das Landratsamt Calw bereits seit 2006. Als mögliche Quellen kommen Grundstücke infrage, die gewerblich genutzt wurden. In früheren Jahren wurden CKW oft für das Entfetten von Gegenständen genutzt. Inzwischen stehen die Stoffe im Verdacht, krebserregend zu sein. Das Landratsamt betonte jedoch stets, dass das Trink- und das Thermalwasser nicht von der Verunreinigung betroffen seien.