Vor drei Jahren wurde die Tankstelle in Wildbad überfallen. Jetzt wurde einer der Täter dafür verurteilt. Foto: Mutschler

Zu einem Jahr und sechs Monate auf Bewährung verurteilt. Versuchter Raub und gefährliche Körperverletzung.

Bad Wildbad - Bei einem versuchten Raub auf die Wildbader Aral-Tankstelle vor drei Jahren wurde eine Angestellte übel zugerichtet. Einer der damaligen Täter wurde nun vor dem Calwer Amtsgericht zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt.

Der Tag des 16. November 2016 begann für eine junge Tankstellenangestellte wohl wie jeder andere. Sie hatte die Abendschicht in der Filiale in der Calmbacher Straße für eine Kollegin übernommen, die an diesem Mittwoch keine Zeit gehabt hatte. In ihrer Dienstzeit musste sie vermutlich den einen oder anderen Kunden abkassieren, der zuvor sein Auto betankt hatte, hier und da eine Schachtel Zigaretten herausgeben oder einen Kaffee aufbrühen. Doch als die Frau gegen 21.30 Uhr wie üblich den Müll durch die Hintertür nach draußen bringen wollte, war etwas anders.

"Ich habe schon beim Öffnen bemerkt, dass die Tür nicht wie sonst aufgeht." Als die Angestellte nachsehen wollte, wo es klemmt, habe bereits eine maskierte Gestalt vor ihr gestanden. "In dem Moment, als die Person auf mich zugekommen ist, habe ich gewusst, dass ich in Gefahr bin", erinnert sich die junge Frau noch gefasst. Als der Maskierte versucht habe, die junge Frau in die Tankstelle zurückzudrängen, habe sie sich sofort zur Wehr gesetzt. "Es war ein Hin und Her, aber er gewann die Oberhand, weil ich nicht stark genug war."

"Man hat so stark auf mich eingeschlagen, dass ich fast das Bewusstsein verlor"

Trotzdem schaffte die Angestellte es offenbar noch an ihrem Angreifer vorbei ins Freie. Daraufhin verfolgte der Maskierte die junge Frau und rang sie zu Boden. Die Tür zur Tankstelle, die nur von innen zu öffnen war, fiel daraufhin ins Schloss. "Man hat so stark auf mich eingeschlagen, dass ich fast das Bewusstsein verlor", berichtet die Angestellte schluchzend. Dann brechen die Tränen wie in Sturzbächen aus ihr heraus. "Ich habe mehrmals geschrien: ›Ich bin tot, ich bin tot‹." Kurz darauf habe der Horror ein Ende gefunden und der Angreifer habe von ihr abgelassen.

"Ich bin dann relativ schnell wieder zu mir gekommen und durch den Haupteingang wieder in den Laden rein", ruft sich die Angestellte wieder ins Gedächtnis. Dort habe die Frau sofort zum Hörer gegriffen und die Polizei verständigt. Mit blutigem und zugeschwollenem Gesicht, gebrochenem Jochbein, einem Loch im Trommelfell und Hämatomen am ganzen Körper hatte die Angestellte dann zunächst noch einen Kunden bedient: "Leider hatte zu dem Zeitpunkt noch jemand getankt, den ich abkassieren musste." So voller Adrenalin sei die junge Frau gewesen, dass sie die Schwere ihrer Verletzungen noch nicht richtig gemerkt hatte.

Das Opfer schwer verletzt zurück gelassen

Einer der Gewalttäter des 16. November 2016 wurde nun vor dem Calwer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Denn woran die Frau sich nicht mehr erinnern konnte, sollten später die Auswertungen der Videobänder zeigen: Nicht nur ein Maskierter hatte versucht gewaltsam in die Tankstelle einzudringen, sondern gleich zwei. Einer der beiden sollte die Angestellte in Schach halten, während der andere in aller Kürze so viele wertvolle Gegenstände aus der Tankstelle rauben sollte wie möglich. Doch nachdem die Türe zugefallen war, bevor der Zweite ins Innere gelangen konnte, ließen die Verbrecher ihr Opfer schwer verletzt zurück und flüchteten.

"Es tut mir leid. Das war so nicht geplant", sagt der 29-jährige Angeklagte in Calw reumütig in Richtung der Geschädigten. Er selbst habe zu dem Zeitpunkt in Stuttgart gewohnt. Sein Kompagnon aus Bad Wildbad habe ihn eines Abends angerufen und ihn gefragt, ob er ihn nicht besuchen kommen wolle. Als er daraufhin gekommen sei, hätten die beiden Freunde miteinander allerlei Drogen konsumiert. Vom Plan seines Kollegen habe der Angeklagte bis dahin nichts gewusst. "Geplant war, schnell etwas mitzunehmen. Schnell rein, raus. Dass sie sich so wehrt, hätten wir nicht gedacht."

Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro

Etwas anderes als ein vollumfängliches Geständnis hätte dem Angeklagten wohl auch nicht geholfen. Fasern und DNA-Spuren hatten ihn letzten Endes überführt. Seinen Mittäter konnte die Polizei indes noch nicht dingfest machen – obwohl der Angeklagte diesen preisgegeben hatte. "Dessen Alibi hatte man im Zuge der Ermittlungen überprüft", erklärte die Staatsanwältin vor Gericht. "Ein anderer Zeuge hatte bestätigt, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt bei ihm gewesen ist." "Das kann nicht sein", entgegnete der Angeklagte daraufhin. "Boris (Name von der Redaktion geändert) war bei mir."

Richter Stefan Pfaff, der dem Angeklagten außer der Bewährungsstrafe auch eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zugunsten der Geschädigten aufbrummte, erklärte sein Urteil so: "Die Verletzungen der Geschädigten waren massiv. Das psychische Schockerlebnis durch den listigen Überfall hat sie - wie wir hier gesehen haben - auch drei Jahre später noch nicht überwunden." Trotzdem habe man den Strafrahmen des Raubes gemildert, weil er nicht vollzogen wurde. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft war und ihm eine positive Sozialprognose gestellt wurde, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.