Silvester: Es gibt keine zusätzlichen Böllerverbote in Oberreichenbach, Bad Teinach-Zavelstein, Neubulach und Neuweiler

Böller, Raketen, Rauchtöpfe und Schussbatterien. Pyrotechnik, die an Neujahr zwar erlaubt ist, aber nur in bestimmten Grenzen. Im Teinachtal gibt es indes keine gesonderten Verbotszonen. Das teilen die vier Kommunenchefs auf Anfrage mit.

Teinachtal/Oberreichenbach. Feinstaub, Fachwerk, Feuerwerk. Keine gute Kombination. Immer mehr Kommunen und Städten verhängen ein Feuerwerk- und Böllerverbot. Beispielsweise verbannt die Große Kreisstadt Calw sämtliche pyrotechnischen Gegenstände aus der Innenstadt. Das Fachwerk ist den Verantwortlichen zu feueranfällig.

Details regelt das Sprengstoffgesetz

Doch wie wird das Thema in den Teinachtalgemeinden und Oberreichenbach behandelt? "In Neubulach darf man aktuell am 31. Dezember und 1. Januar in den gesetzlich vorgesehenen Zeiten Silvesterfeuerwerk abfeuern", teilt Neubulachs Bürgermeisterin Petra Schupp auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit. Diese Zeiten sind von Dienstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 24 Uhr. Weitere Details regelt das Sprengstoffgesetz, genauer Paragraf 23. Dort heißt es: "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten." Oder, überspitzt gesagt: Eine feuergewaltige Schussbatterie in der Nähe eines Holzstapels oder neben der Eingangstüre eines Altersheims zu zünden, sorgt nicht nur mit den Anwohnern für Konflikte.

An einigen Stellen nicht gestattet

Doch Schupp in Neubulach setzt da auch auf die Vernunft der Feiernden: "Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass sich jeder darüber im Klaren ist, dass er mit Feuerwerkskörpern hantiert." Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es in Neubulach keine Verbotszonen.

In Bad Teinach-Zavelstein verweist Bürgermeister Markus Wendel ebenfalls auf die geltende Rechtslage. Diese werde zur Sicherheit auch nochmals veröffentlicht, so der Schultes. Das führe dazu, "dass das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel auch an einigen Stellen in Bad Teinach-Zavelstein (zum Beispiel im Städtle in Zavelstein und in der Hinteren Talstraße in Bad Teinach) verboten ist", heißt es weiter.

Neuweilers Bürgermeister Martin Buchwald teilt mit: "Entsprechende Verbotszonen sind in der Gemeinde Neuweiler keine vorhanden oder geplant." Also darf auch in der Gemeinde im Oberen Wald Feuerwerk in den Himmel geschossen werden.

Gleiches gilt in Oberreichenbach. Dort erklärt Bürgermeister Karlheinz Kistner schlicht: "Bei uns in Oberreichenbach gibt es keine Verbotszonen."

Zusammengefasst könnte man insofern also sagen: "Feuer frei" im Teinachtal und Oberreichenbach – allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Regelungen.