Vier Gemeinderäte aus Bad Rippoldsau-Schapbach wollen ihr Amt abgeben. Doch ganz so einfach ist das nicht. Foto: Archiv

Rücktritt in der jetzigen Form ungültig. Kommt es nun zu Ergänzungswahlen?

Bad Rippoldsau-Schapbach - Nach der Rücktrittserklärung der vier Gemeinderäte in Bad Rippoldsau-Schapbach will Bürgermeister Bernhard Waidele weitermachen wie bisher. Zumal der Rücktritt in dieser Form nicht zulässig sei, sagte er in der Sitzung des Gremiums am Dienstag.

Sowohl einen Rücktritt als auch eine Eingemeindung schloss Waidele aus. Eine Eingemeindung werde es mit einem Bürgermeister Waidele nicht geben, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Zudem habe er ein festes Mandat, so Waidele. Er sei doppelt gewählt worden. Zum Hintergrund: Das Kommunalamt hatte seine Wiederwahl 2015 für ungültig erklärt, da seine Wahlwerbung einen quasi-gemeindlichen Eindruck erweckt hatte. Die Wahl musste wiederholt werden.

Die Eingemeindung, also das Aufgehen der Wolftalgemeinde in Freudenstadt, war das große Thema seines damaligen Kontrahenten Ulrich Krauth gewesen – eben jener CDU-Fraktionsvorsitzender, der nun mit drei anderen Räten seinen Rücktritt erklärt hatte. Bringt er sein Thema nun auf Umwegen wieder aufs Tapet?

Krauth verneint dies, auch wenn er das Thema nach wie vor für wichtig erachtet. Die Rippoldsauer hätten zwar bei der Bürgermeisterwahl sozusagen für die Eingemeindung gestimmt, den Ausschlag hätten aber die Schapbacher gegeben, die dagegen gewesen seien, interpretiert er das damalige Wahlergebnis. Die demokratische Entscheidung habe er zu akzeptieren.

Ob er bei der nächsten Kommunalwahl wieder antritt? Nein, er wolle sich aus dieser Arbeit zurückziehen, sagte Krauth. Er hat noch ein Mandat als Kreisrat.

Der Gemeinderat wäre mit dem Rücktritt von Ulrich Krauth, Roland Weis (FWV), Frank Weis (CDU) und Sven Markmann (FWV) nicht mehr beschlussfähig. Drei Optionen bleiben: Alles bleibt, wie es ist, da der Rücktritt in dieser Form nicht gültig ist. Option zwei: Zwei Gemeinderäte, darunter Krauth, verlassen das Gremium – angesichts ihrer Amtszeit von mehr als zehn Jahren können sie ohne größere Probleme ausscheiden. Die anderen beiden bleiben bis zur Kommunalwahl 2019 im Amt. Option drei: Alle vier reichen noch einmal ihren Rücktritt ein, allerdings mit anderen Begründungen. Mit den zwei Nachrückern der FWV bliebe das Gremium beschlussfähig. Sollten diese ablehnen, gibt es Ergänzungswahlen. Diese könnten wohl im April oder Mai stattfinden. Für die neuen Räte wäre es eine kurze Amtszeit von etwa einem Jahr. Andererseits wäre es eine gute Vorbereitung für die kommende Amtsperiode, die 2019 beginnt, sagte Krauth in der Sitzung.

Gemeinderat Franz Günther (FWV) sagte, er sei persönlich enttäuscht von der Rücktrittserklärung seiner vier Amtskollegen. Deutlicher wurde Markus Hermann (CDU). Dieser "Zinober" sei beschämend. Er warf den Rücktrittswilligen vor, sich kurz vor den Kommunalwahlen auf unwürdige Weise aus dem Amt zu "lümmeln".

Versöhnlicher wurde Ramon Kara (FWV). Er forderte dazu auf, erst einmal weiter zu arbeiten. Es vergehe noch einige Zeit, bis der Gemeinderat über das weitere Vorgehen zu entscheiden habe.

Info: Das sagt das Landratsamt

Wer von seinem Amt als Gemeinderat zurücktreten will, muss gewichtige Gründe nennen, sagt Andreas Junt, Leiter des Kommunal- und Rechnungsamts.

Eine Unzufriedenheit mit dem Bürgermeister oder einem anderen Gemeinderatsmitglied reicht nicht aus. Anerkannt werden in der Gemeindeordnung unter anderem die Übernahme eines geistlichen Amts, zehn Jahre Zugehörigkeit zum Gremium oder familiäre oder berufliche Belastung, wie die Pflege Angehöriger oder eine lange, arbeitsbedingte Abwesenheit im Gremium.

Der Gemeinderat hat darüber zu entscheiden, ob die Gründe stichhaltig sind. Zwei Gemeinderäte haben eine Amtszeit von mehr als zehn Jahren und könnten so ausscheiden.

Für fehlende Gemeinderäte kommen Nachrücker ins Gremium. Bei der CDU gibt es keine Nachrücker mehr, bei den Freien Wählern noch zwei. Sollten sie das Amt ablehnen, müssen sie die gleichen Gründe anführen, wie Gemeinderäte.

Mit den beiden Nachrückern der Freien Wähler könnte der Gemeinderat noch arbeiten. Zwei Drittel der Gemeinderäte reichen für die Beschlussfähigkeit. Ansonsten werden weitere Räte bei Ergänzungswahlen bestimmt.

Wer als Gemeinderat nicht mehr zu den Sitzungen erscheint, würde nicht mehr seinen Pflichten im Ehrenamt gerecht. Ihm drohen ein Ausschluss und ein Ordnungsgeld von 1000 Euro.