Kommunales: Drei Rücktritte akzeptabel

Von den vier Gemeinderäten, die im November ihren Rücktritt erklärt hatten, gingen inzwischen drei neue Rücktrittsgesuche ein. Diese seien in dieser Form akzeptabel, sagte Bürgermeister Bernhard Waidele.

Bad Rippoldsau-Schapbach. Dabei handelte es sich um die Gemeinderäte Frank Weis (CDU), Roland Weis (FWV) und Ulrich Krauth, sagte Waidele in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Bad Rippoldsau-Schapbach. Dieser hat nun in einer der nächsten Sitzungen über die Rücktrittsgesuche zu entscheiden.

Sven Markmann (FWV) hatte zwar im November mit den anderen Drei seinen Rücktritt angekündigt, wird aber nun doch nicht zurücktreten, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Er wolle damit eine sogenannte Ergänzungswahl und deren Kosten vermeiden. Mit den Bedingungen, zu denen ein Rücktritt laut Kommunalordnung zu erfolgen hat, habe das nichts zu tun.

Die Ergänzungswahl wäre notwendig, wenn es in dem Gremium weniger als sieben Stimmen gibt – mit dem Rücktritt der drei wären es sechs Mitglieder. Vorher werden aber noch die Nachrücker in der Pflicht. Bei den Freien Wählern sind dies Sandra Röcker und Armin Zimber.

Sandra Röcker steht an erster Stelle und würde den Platz von Roland Weis einnehmen. Sollten beide ablehnen – dabei gelten für sie die selben Bedingungen wie für Gemeinderäte – braucht es dennoch Ergänzungswahlen. Bei der CDU gibt es keine Nachrücker mehr. Ihre Fraktion verkleinert sich.

Nachfolge bei Vorsitz noch unklar

Roland Weis und Ulrich Krauth, beide schon seit mehr als zehn Jahren im Gremium, haben nach dieser Zeit das Recht, sich vom Amt befreien zu lassen. Bei Frank Weis wird wohl noch sein Ehrenamt als Vorsitzender des TuS Bad Rippoldsau angerechnet. Ein weiterer Grund für ein Ausscheiden wäre eine familiäre Belastung oder längere berufsbedingte Abwesenheit.

Wer nach dem Rücktritt der Fraktionsvorsitzenden Roland Weis und Ulrich Krauth an die Spitze kommt, ist noch nicht endgültig geklärt.

Bei ihrer Rücktrittserklärung im November hatten die vier Gemeinderäte angeführt, dass es angesichts der Haushaltslage für sie nicht möglich sei, so weiter ihr Amt auszuüben. Mit dieser Begründung war ein Rücktritt allerdings nicht möglich.