Kommunales: Gemeinderat will Neubaugebiet "Polderberg II" aufstellen / Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Mit einer Baugebietserweiterung will Bad Rippoldsau-Schapbach für junge Familien lebenswert und attraktiv bleiben. In der jüngsten Gemeinderatssitzung beschäftigte sich das Gremium mit der Aufstellung des Neubaugebiets "Polderberg II" in Schapbach.

Bad Rippoldsau-Schapbach. "Wir haben von jungen Mitbürgern Anfragen in Bezug auf dieses Areal, und es nutzt wenig, auf bestehende Bauflächen zu verweisen, die nicht angenommen werden", sagte Bürgermeister Bernhard Waidele. Seiner Meinung nach müsse dringend dem Bevölkerungsrückgang entgegen gewirkt werden, und die Ausweisung eines begehrten Wohnviertels sei ein Schritt in die richtige Richtung. Das anvisierte Neubaugebiet sei trocken und sonnig gelegen. Das Vorhaben setzt laut dem Bürgermeister eine Erweiterung des Flächennutzungsplans (FNP) voraus.

Dietmar Ribar vom Ingenieur-Büro Zink erläuterte drei Varianten. Einig waren sich Verwaltung und Gemeinderat in der Favorisierung von Variante zwei mit einer Größe von etwa 2,7 Hektar, die Platz für 33 bebaubare Plätze bietet. "Die Fläche befindet sich im Außenbereich in Hanglage und liegt etwa 300 Meter östlich des Dorfkerns von Schapbach", sagte Ribar.

Verfahren dauert etwa ein Jahr

Im Norden des Areals befinde sich momentan noch ein Hochbehälter, der von der Feuerwehr als Löschwasserbehälter genutzt werde. Der südliche Bereich liege vollständig in bewaldetem Gebiet. Dort bedarf es laut dem Ingenieur einer Änderung des FNP.

Vorsorglich wies Ribar darauf hin, dass aufgrund der Baumreihen und Heckenstrukturen mit dem Vorkommen diverser Vogelarten und Reptilien gerechnet werden muss. "Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung ist auf jeden Fall anzufertigen", sagte Ribar. Die Hanglage und Nähe zur Waldgrenze sowie eine Magerwiese auf dem Gebiet selbst erfordern seinen Worten nach besondere naturschutzrechtliche Vorkehrungen wie etwa das Einhalten eines Waldabstands.

Der Verfahrensablauf dauere in der Regel ein Jahr und beinhalte unter anderem Bodengutachten, Gutachten zum Artenschutz und eine frühzeitige Beteiligung zur Einholung von Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Behörden.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Bebauungsplan im Regelverfahren mit Anfertigung eines Umweltberichts aufzustellen. Finanziert wird das Projekt im Haushaltsplan 2020.