Windkraft: Initiatoren hatten sich im Vorfeld beim Landratsamt über formalrechtliche Bedingungen informiert

Bad Rippoldsau-Schapbach. Das Bürgerbegehren zur Nutzung von Windkraft auf dem Schmidsberger Platz ist wegen eines Formfehlers wahrscheinlich hinfällig: Der komplette Text dessen, was angestrebt wird, wurde nicht auf den Unterschriftenlisten gedruckt.

Am Donnerstagabend trafen sich Bürgermeister Bernhard Waidele, Vertreter des Kommunalamts, des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung, um über die Zulassung des Bürgerbegehrens "Windkraftprojekt Schmidsberger Platz" zu beraten.

Zuvor fachlich erkundigt

Das Ergebnis wurde den Initiatoren anschließend mitgeteilt, wie Michael Neumaier gestern im Gespräch mit unserer Zeitung sagte: Das Bürgerbegehren entspreche nicht den rechtlichen Vorgaben, weil dessen Wortlaut nicht auf der Unterschriftenlisten abgedruckt war. Auf diesen Punkt stieß das Kommunalamt offenbar in Abstimmung mit dem Gemeindetag.

Neumaier ärgert die Sache nicht zuletzt deshalb, weil sich die Initiatoren vor der Unterschriftenaktion beim Landratsamt eigens darüber informiert hatten, welche formalrechtlichen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren erfüllt sein müssen. Von dem nun genannten Kriterium sei allerdings nicht die Rede gewesen. Nun heiße es seitens des Kommunalamts, man habe zuvor von dem Gerichtsurteil, auf dem das jetzt angeführte Kriterium fußt, damals noch nichts gewusst.

600 Unterschriften

Ein Großteil der Tagesordnung bei der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Bad Rippoldsau-Schapbach am kommenden Dienstag ist nun offenbar hinfällig. In Bezug auf den durch das Bürgerbegehren angestrebten Bürgerentscheid sind bei der Sitzung bisher die Anhörung der Interessensvertreter, die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. November, die Zulassung des Antrags, die Festlegung von Terminen und die Besetzung des Gemeindewahlausschusses vorgesehen.

Fast 600 Unterschriften hatten die Initiatoren ihre Forderung gesammelt. Es geht um das nördliche der drei geplanten Windräder auf dem Schmidsberger Platz. Die Betreiberfirma hatte beantragt, dass die Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach eine Fläche verpachtet, eine Baulast trägt und eine Wegenutzung auf ihrer Gemarkung zulässt. Der Gemeinderat hatte dies abgelehnt. Die Befürworter des Bürgerbegehrens sind allerdings der Meinung, dass die finanzschwache Gemeinde auf die entsprechenden Einnahmen nicht einfach verzichten kann. In dem konkreten Fall sollten die Wähler selbst bestimmen.

Gemeinderat ist am Zug

Michael Neumaier kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Vertreter der Bürgerinitiative hingehalten worden sind. "Wir überlegen noch, wie wir weiter verfahren", sagt der frühere Gemeinderat. Er selbst sieht allerdings nicht mehr ein, warum er sich für diese Sache noch weiter ins Zeug legen soll: "Ich habe auch sonst genug zu tun." Nun müsse sich der Gemeinderat eben überlegen, ob er gegen den Willen von rund 600 Bürgern handeln wolle. Bürgermeister Bernhard Waidele und Vertreter des Kommunalamts in Freudenstadt waren gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.