Gleich zwei außerordentliche Mitgliederversammlungen wurden zusammengelegt, um die Verschmelzung der Vereine abzuschließen.Fotos: Kunert Foto: Schwarzwälder Bote

Soziales: "Freunde des Bürger-Rufautos Bad Liebenzell" verschmelzen mit Seniorenvertretung / Einstimmige Beschlüsse

Der Stadtseniorenrat Bad Liebenzell (SSR) und die "Freunde des Bürger-Rufautos Bad Liebenzell" (BRA) haben sich auf einer Versammlung im Spiegelsaal des Kurhauses zum neuen "Stadtseniorenrat plus Bad Liebenzell" (SSRplus) verschmolzen. Alle dafür notwendigen Entscheidungen fielen einstimmig.

Bad Liebenzell. Es war eine eindrucksvolle Kulisse, die da trotz Corona-Restriktionen und Abstandszwang zu gleich zwei außerordentlichen, parallelen Mitgliederversammlungen zusammengekommen waren. Wie beim "Pingpong" leiteten Günther Wallburg für den Stadtseniorenrat und Klaus Bounin für das Bürger-Rufauto im steten Wechsel jeweils ihren Versammlungs-Part – um unter der Aufsicht von Notar Matthias Schönthaler aus Calw die für die Verschmelzung ihrer Vereine notwendigen, rechtssicheren Verfahrensschritte abzuarbeiten. Um dann die eigentlichen, von einander getrennten Entscheidungen einzuleiten.

Wobei der von beiden Vereinen Anfang des Jahres eingesetzte Arbeitskreis "Verschmelzung" exquisite Vorarbeit geleistet hatte: Detailliert war der bestmögliche Weg für eine geordnete Zusammenführung beider Vereine gesucht, gefunden und allen betroffenen Mitglieder aus beiden Vereinen gegenüber dokumentiert worden – wobei man sich für eine Aufnahme des Vereins "Freunde des Bürger-Rufautos" in den Stadtseniorenrat entschied, weil man so auf die Liquidation mindestens eines Vereins verzichten konnte. Auch eine gemeinsame Neugründung eines neuen Vereins schloss man schnell aus, weil auch das einen viel zu großen Aufwand dargestellt hätte.

Die geordnete Verschmelzung durch Aufnahme, wobei die Mitglieder des einen Vereins zu Vollmitgliedern des aufnehmenden Vereins werden, wurde letztlich vom Arbeitskreis empfohlen, weil sich so ein möglichst reibungsloser Übergang für alle Mitglieder, Ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter aus beiden Vereinen realisieren ließe. Das Ergebnis, so der scheidende BRA-Vorsitzende Klaus Bounin in seinen schon auch sehr emotionalen Abschiedsworten an seine bisherigen BRA-Mitstreiter: In Bezug auf das Angebot des Bürger-Rufautos für dessen Fahrer und Fahrgäste "ändert sich nichts". Die Telefonnummer bleibt die gleiche, die gewohnten Ansprechpartner auch. Ebenfalls das Fahrgebiet und die Fahrzeiten – wobei letztere durch die jüngste Gewinnung neuer Fahrer sogar ausgeweitet werden konnten (neu: Montag bis Freitag, 8 bis 13 Uhr).

Kompetenzen sollen klarer geregelt sein

Bounin dankte schließlich sichtlich bewegt und mit brüchiger Stimme allen Beteiligten für die bisher geleistete Arbeit beim BRA, wobei die Neuordnung der Arbeit des Bürger-Rufautos unter dem Dach des Stadtseniorenrats für Bounin sicher auch eine Entlastung bedeutet: Er und seine bisherigen Vorstandskollegen im BRA waren bereits seit mehr als zwei Jahren auf der Suche nach Nachfolgern für sich in der Vorstandsarbeit – ohne Erfolg. Deshalb hatte sich irgendwann die Verschmelzung des Vereins mit den SSR angeboten, weil es "eine große Schnittmenge" bei den Mitgliedern beider Vereine gebe, so Günther Wallburg für den SSR. Und weil auch das Angebots- und Dienstleistungsportfolio des Bürger-Rufautos gut zum Stadtseniorenrat passe.

Für den Stadtseniorenrat allerdings bedeutet die Verschmelzung mit dem BRA gleich eine ganze Reihe von Änderungen.

Neben dem neuen Namen ("Stadtseniorenrat plus"; wobei das "plus" für das Bürger-Rufauto steht), wurde auch zusätzlich zur bisherigen, ausdrücklichen Gemeinnützigkeit des Vereins auch die Mildtätigkeit in den Vereinszweck aufgenommen – was insgesamt auch die Aufstellung einer neuen, angepassten Vereinssatzung verlangte. In der ist erstmals auch – neben dem Gesamtvorstand – explizit ein "geschäftsführender Vorstand" als neues, offizielles Vereinsorgan benannt, um dessen Kompetenzen und Zuständigkeiten etwa bei Rechtsstreitigkeiten klarer zu regeln. Man erinnert sich: Das Liebenzeller Bürger-Rufauto musste sich in der Vergangenheit bereits einmal höchstrichterlich verantworten. Die Vertretung in solchen Verfahren fallen künftig unter die Verantwortung des geschäftsführenden Vorstands des neuen SSRplus.

Auch bei den Mitgliedsbeiträgen für den "Stadtseniorenrat plus" gibt es eine – erhebliche – Neuerung: Die steigen von zuletzt zwölf Euro für Privatpersonen und 60 Euro für Institutionen auf 24 beziehungsweise 120 Euro pro Jahr; für die SSR-Mitglieder faktisch eine Verdoppelung der Beträge, die sich aber an den bisherigen Mitgliedsbeiträgen des BRA orientiert. Allerdings: Die ehrenamtlichen Fahrer des BRA bleiben – wie bisher – ebenso von Mitgliedsbeiträgen befreit, wie auch alle Vorstandsmitglieder. Entsprechend dem Aufwand für das Bürger-Rufauto, werde das Beitragsaufkommen künftig jeweils zur Hälfte für das Angebot des Fahrdienstes und die übrige Arbeit des Seniorenrats aufgewendet. Um beides auch künftig akkurat trennen zu können, werde die eigene Buchhaltung für das BRA auch unter dem Dach des SSRplus aufrechterhalten. Eine letzte Neuerung für den SSRplus: Eine Mitgliedschaft ist nicht mehr – wie bisher – nur auf Bürger aus Bad Liebenzell beschränkt, sondern auch Bürger (und juristische Personen) aus den umliegenden Gemeinden können sich künftig um eine Aufnahme im SSRplus Bad Liebenzell bewerben. Da für beide Vereine bei der Verschmelzungsversammlung je eine beschlussfähige Mehrheit anwesend war, konnten die notwendigen Abstimmungen (in offener Wahl) erfolgen. Das Ergebnis war für beide Vereine einstimmig. Allein bei der ebenfalls notwendige, finalen Entlastung des bisherigen BRA-Vorstands von seiner zuletzt geleisteten Arbeit gab es eine Enthaltung – aus den Reihen des entlasteten Vorstands selbst. Die Verschmelzung von SSR und BRA zum neuen SSRplus erhält seine finale Wirksamkeit mit erfolgreicher Eintragung ins Vereinsregister – und würde dann aus buchhalterischen Gründen rückwirkend zum 1. Januar 2020 wirksam.

Hintergrund dazu: Für den notwendigen Vermögensübertrag vom BRA zum SSR braucht man für den BRA eine Abschlussbilanz; die letzte Bilanz, die dafür bereits vorliegt, ist die aus dem Geschäftsjahr 2019 – dessen Ablauf zum 31. Dezember damit den Stichtag für die Verschmelzung auf den 1. Januar 2020 definiert.