Gesicht der Bahnhofstraße ändert sich. Auch ein Wohnhaus ist geplant. Gemeinderat gibt Ziel der Verkehrsberuhigung auf.
Bad Liebenzell - Das seit 2008 verfolgte Bebauungsplanverfahren "Am Bahnhof" sowie die dort verhängte Veränderungssperre in Bad Liebenzell werden aufgehoben.
Außerdem stimmte der Gemeinderat von Bad Liebenzell einem Bauantrag im Bereich der Tankstelle zu. Das Gesicht der Bad Liebenzeller Bahnhofstraße wird sich nach diesem einstimmigen Beschluss ändern. Zur Erinnerung: Nach Vorbereitung des Aufstellungsverfahrens hatte der Gemeinderat im Oktober 2009 die neuen Gebietsabgrenzungen festgesetzt und den Planentwurf beschlossen. Ziel war damals die Umgestaltung des Bahnhofareals in eine verkehrsberuhigte Zone. Der Verkehr sollte nicht mehr über den derzeitigen Bahnübergang rollen, sondern im Bereich der Kehre zur Unterhaugstetter Straße über das Gelände der Firma Häberle in die Regulastraße geleitet werden.
Aus triftigen Gründen ließ sich das Vorhaben jedoch nicht verwirklichen, was in der Folge zwangsläufig zu Änderungen in der ursprünglich geplanten Gebietsabgrenzung führte. So hat der Gemeinderat zwischenzeitig die Bauvoranfrage für eine Lagerhalle und eine Reparaturwerkstatt auf dem Grundstück der Firma Häberle entlang der westlichen Bahnhofstraße gebilligt. Nachdem so das hehre Ziel einer Verkehrsberuhigung aufgegeben war, erschien auch das ursprüngliche Bauplanverfahren nicht mehr sinnvoll.
Um die Genehmigungsfähigkeit städtebaulich angepasster Bauvorhaben an der Bahnhofstraße nicht zu beeinträchtigen wurde das bisherige Bebauungsplanverfahren einschließlich der Veränderungssperre aufgehoben. Damit steht auch einigen baulichen Veränderungen im Tankstellengelände in der Bahnhofstraße 26 nichts mehr im Wege. Beantragt worden war dort zunächst einmal die Erweiterung des Tankstellenshops bis zur Waschstraße. Im Anschluss an eine Baulücke soll danach ein teilweise in den Hang hinein gebautes Einfamilienwohnhaus entstehen. Einstimmig votierte der Gemeinderat der Erweiterung des Tankstellenshops zu. Auch dem Neubau des Wohnhauses erteilten die Räte das Einvernehmen unter dem Vorbehalt allerdings, dass auch die zuständigen Fachbehörden dem Vorhaben zustimmen.