Die Sanierung des alten Postgebäudes wertet den Eindruck bei der Einfahrt aus südlicher Richtung sichtbar auf. Foto: Eitel Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Bad Liebenzeller Stadtkernsanierung ist abgeschlossen / Förmliche Festlegung

Einstimmig nahm der Bad Liebenzeller Gemeinderat den Bericht und die Schlussabrechnung für die Maßnahmen der Kernstadtsanierung während der vergangenen Jahre zur Kenntnis.

Bad Liebenzell. Innerörtliche Sanierungsmaßnahmen sind für die Kommunen unverzichtbar. Für die Öffentlichkeit dürfte es interessant sein was das alles kostet und wie es finanziert wird.

Spannend wird es auch, wenn man prüft, inwieweit Eigentümer von innerstädtischen Immobilien durch mögliche Bodenwertsteigerungen infolge von Sanierung profitieren. Unter Umständen könnte dann die Stadt eine Ausgleichszahlung fordern. So will es das Gesetz.

Abschließende Prüfung

Gerade aus diesem Grund aber auch wegen der abschließenden Prüfung durch das Land hat die Stadt die Stadtentwicklungsgesellschaft STEG mit einer hieb- und stichfesten Darstellung und Abrechnung beauftragt.

Wie Siegfried Hellwig von der STEG berichtet, wurde für die Projekte der Kernstadtsanierung II einen Förderrahmen von 4,04 Millionen Euro bewilligt, von dem durch das Land ein Zuschuss von 60 Prozent (2,4 Millionen Euro) erfolgte. Der Eigenanteil der Stadt betrug demzufolge 1,6 Millionen Euro.

Wichtigste Sanierungsposten waren das alte Rathaus, das Hotel Germania und die Vorbereitung des Ochsenareals. Das letzte geförderte Projekt war die Sanierung des ehemaligen Postgebäudes in der Anlagenstraße.

Die eigentliche Abrechnung sieht naturgemäß anders aus, da sich unter anderem auch Einnahmen und Ausgaben aus Grundstücksgeschäften ergaben.

So stehen mit Stand Dezember 2017 den Gesamteinnahmen von 4,8 Millionen Euro Ausgaben in Höhe von 4,6 Millionen Euro gegenüber. Der Überschuss von 204 014 Euro muss zu 60 Prozent an das Land zurückgeführt werden.

Was die Ermittlung der Veränderung der Bodenwerte anbetrifft, so hat ein Gutachten nur eine geringfügige Erhöhung von insgesamt 9582 Euro errechnet. Wolle man diese Forderung jedoch rechtssicher auf alle Erhebungsfälle verteilen, müsste man einem Verwaltungsaufwand in Höhe von 30 900 Euro ansetzen. In diesem Falle hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, von der Erhebung der Ausgleichsbeträge entsprechend der gesetzlich fixierten Bagatellregelung abzusehen.

Außerdem wurde die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes beschlossen. Danach entfallen einige bisherige sanierungs-rechtliche Beschränkungen.