Wahl: Friedrich Steininger soll Ortsvorsteher von Maisenbach-Zainen bleiben / Gemeinderat muss zustimmen

Bad Liebenzell-Maisenbach-Zainen. Die neu gewählten Ortschaftsräte des Bad Liebenzeller Stadtteils Maisenbach-Zainen wurden jetzt offiziell verpflichtet. Der bisherige Ortsvorsteher Friedrich Steininger wurde in seinem Amt bestätigt.

Nach den Kommunalwahlen vom 26. Mai standen im westlichen Stadtteil von Bad Liebenzell erst einmal die arbeitsreichen Vorbereitungen für das Kohlenmeiler- Fest an. Und nach dem großen Ereignis kam bereits die Urlaubszeit. Da die gewählten Räte Marc Berger, Franz Fuchs, Martin Lötterle, Helmut Schlienz und Friedrich Steininger die Verpflichtung gemeinsam absolvieren wollten, wurde der Termin im Einvernehmen mit der Stadt auf den September gelegt. Mehr als 20 Bürger, darunter die Gemeinderäte Erich Grießhaber und Sebastian Kopp sowie Beinbergs neuer Ortsvorsteher Thomas Todt, nahmen an der feierlichen Verpflichtung teil. Zuvor hatte Bürgermeister Dietmar Fischer die auch für ihn wichtige Bedeutung des Ortschaftrates hervorgehoben.

Franz Fuchs soll Stellvertreter werden

Nachdem Hauptamtsleiter Werner Komenda Rechte und Pflichten der Ortschaftsräte entsprechend der Gemeindeordnung erläutert hatte, sprachen die Räte zusammen die Verpflichtungsformel.

Nach Aushändigung der Urkunden wurde mit Spannung die Wahl des Ortsvorstehers erwartet.

Da der bisherige Ortschaftsrat unter der Leitung von Friedrich Steininger bis auf eine Ausnahme (Helmut Schlienz) wieder gewählt worden war, konnte man auch von der Wiederwahl Steiningers ausgehen. Aber es zeigte sich, dass sich trotz aller Konstanz im Ortschaftsrat viel bewegt und keine Langeweile aufkommt.

Neben Steininger wurde von den Räten auch Franz Fuchs vorgeschlagen. Es wurde spannend, als Stadtkämmerer Lucas Hansen die Wahlurne öffnete und das Ergebnis verkündete. Demnach hatte am Ende Steininger mit drei Ja- zu zwei Nein-Stimmen die Nase vorn. Mit einer Enthaltung wurde daraufhin Franz Fuchs zum Stellvertreter gewählt. Ortsvorsteher und Stellvertreter müssen abschließend dem Gemeinderat vorgeschlagen und von diesem durch Wahl bestätigt werden.