Die Alternative Bad Herrenalb wollte erreichen, dass auch bei der Karl-Fuchs-Hütte künftig gegrillt werden darf. Wie verlief die Gemeinderatssitzung?
Der Gemeinderat der Stadt Bad Herrenalb hat es bei seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich abgelehnt, einen Antrag der Fraktion Alternative Bad Herrenalb anzunehmen. Obwohl eine inhaltliche Diskussion im Zuge der Entscheidung, ob der Gemeinderat über den Antrag inhaltlich berät und dann darüber abstimmt, nicht vorgesehen war, tauschten mehrere Ratsmitglieder vor der Abstimmung über Antragsannahme ihre Argumente für oder gegen eine mögliche Grillstelle aus.
Feuerstelle Über den Antrag sollte erreicht werden, dass der Gemeinderat darüber berät, ob an der Karl-Fuchs-Hütte am Rennberg ein befestigter Bereich errichtet werden soll, auf dem dann in Zukunft mit Holzkohle oder Grillbriketts gegrillt werden darf.
Grund: Der Gemeinderat der Stadt Bad Herrenalb hatte im Januar entschieden, die Karl-Fuchs-Hütte in eine öffentliche Schutzhütte umzuwandeln. Die Einrichtung einer Feuerstelle wurde dabei nicht beschlossen.
Da der Abstand von Feuerstellen zum Wald laut Landeswaldgesetz mindestens 100 Meter betragen muss, dieser laut der Alternative Bad Herrenalb aber auch bei den Grillhütten in Bernbach (Spitzhütte), in Rotensol bei der Reithalle, Hirschwinkel und Bernstein nicht eingehalten wird, sollte nun darüber entschieden werden, dass auch bei der Karl-Fuchs-Hütte eine Ausnahmegenehmigung erreicht werden soll. Denn, so führt die Alternative Bad Herrenalb im Antrag aus, bei der Genehmigung einer Grillhütte, die keinen Abstand von 100 Meter zum Wald aufweist, darf die Forstbehörde eine Sondererlaubnis erteilen.
Rund 2000 Euro
Stehgrill Über den Antrag sollte erreicht werden, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Forstbehörde eine Genehmigung zur Ausweisung der Karl-Fuchs-Hütte als Grillhütte einzuholen. Auf einer Fläche von drei mal drei Metern, so die Vorstellung, sollte dann ein Stehgrill aufgestellt werden. Die Kosten für die Maßnahme hätten sich laut Antragssteller auf rund 2000 Euro belaufen, die – so der Vorschlag der Alternative Bad Herrenalb – aus frei gewordenen Mitteln für eine geplanten Machbarkeitsstudie für einen interkommunalen Bauhof mit Dobel hätten finanziert werden können. Diese Studie wird schließlich nicht gemacht, da Dobel bereits einen eigenen Bauhof plant.
Öffentliche Schutzhütte Die Stadtverwaltung verwies in ihrer Stellungnahme zum Antrag darauf, dass die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der bereits erfolgten Abstimmung zur Nutzungsänderung der Karl-Fuchs-Hütte ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass einer Nutzung der Hütte als öffentlich zugängliche Schutz- und Wanderhütte nur unter bestimmten Auflagen zugestimmt werden kann. Zu diesen Auflagen gehört ausdrücklich, dass am Standort keine Feuerstelle eingerichtet werden darf.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Hütte ausschließlich als öffentliche Schutzhütte genutzt werden darf, Veranstaltungen oder längerfristige Aufenthalte an der Hütte nicht geduldet werden, und die Nutzung auf den Charakter einer einfachen Schutz- und Wanderhütte beschränkt bleiben muss.
Längere Aufenthalte
_Auflagen Die Einrichtung eines Grillplatzes mit Feuerstelle, so die Auffassung der Verwaltung, würde diesen Auflagen unmittelbar widersprechen. Insbesondere steht sie im direkten Konflikt mit der naturschutzrechtlichen Vorgabe, am Standort keine Feuerstelle zuzulassen. Auch würde eine Grillmöglichkeit wohl erfahrungsgemäß zu längeren Aufenthalten und möglicherweise zu Ansammlungen von Personen führen, was ebenfalls den von der Naturschutzbehörde formulierten Nutzungsbeschränkungen widerspricht.
Vier Ratsmitglieder votierten am Ende für die Annahme des Antrags, zwei enthielten sich. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderats stimmten dagegen.